Anti-Korruptionsgesetz ohne Berufsrechts-Passus
Die Rechtspolitiker von Union und SPD haben einen Passus im Entwurf des Anti-Korruptionsgesetzes gestrichen, der von Ärzten, Zahnärzten und Medizinrechtlern abgelehnt wurde: Die Verletzung heilberufsrechtlicher Unabhängigkeitspflichten gegen Entgelt ist jetzt nicht mehr länger als Straftatbestand vorgesehen. Die Kritiker hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass unterschiedliche berufsrechtliche Regelungen der verschiedenen Berufsgruppen zu abweichenden Auslegungen und damit möglicherweise zu Uneinheitlichkeiten bei der Strafverfolgung führen könnten.
Geplant ist auch, dass Korruption im Gesundheitswesen als Offizialdelikt ausgestaltet werden soll und nicht wie bisher als Antragsdelikt. Die Strafverfolgung auf Antrag ist damit gestrichen, die Staatsanwaltschaften können laut Entwurf Taten nun von Amts wegen verfolgen.
Die Bundeszahnärztekammer weist darauf hin, dass sie frühzeitig die Auffassung vieler Mediziner und Juristen geteilt habe, dass sich die Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit als Tatbestandsalternative erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sah. Insoweit ist der Weg des Gesetzgebers der richtige, die Alternative zu streichen. "Der Gesetzgeber lässt aber offensichtlich erneut die Chance verstreichen, bereits bestehende Regelungen zum Schutze gegen Korruption im Gesundheitswesen insbesondere in der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Selbstverwaltung weiterzuentwickeln."