Neue Vorschriften

Apotheker und Kliniken müssen Echtheit von Arzneimitteln prüfen

nb/pm
Seit Anfang Februar gelten neue Vorschriften über Sicherheitsmerkmale für in der EU verkaufte verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Wie die Europäische Kommission mitteilt, muss die Industrie seit dem 9. Februar auf den Verpackungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel einen 2-D-Strichcode und eine Vorrichtung gegen Manipulation anbringen.

Die Apotheken – einschließlich Online-Apotheken – und Krankenhäuser müssen die Echtheit der Arzneimittel prüfen, bevor sie sie an die Patienten abgeben. Dies ist der letzte Schritt zur vollständigen Umsetzung der im Jahr 2011 erlassenen Richtlinie über gefälschte Arzneimittel‚ mit der die Sicherheit und Qualität von in der EU verkauften Arzneimitteln gewährleistet werden soll.

Arzneimittel, die vor dem 9. Februar hergestellt wurden und keine Sicherheitsmerkmale haben, dürfen bis zu ihrem Verfallsdatum auch weiterhin verkauft werden. Das neue System soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, einzelne Arzneimittel besser zurückzuverfolgen, "insbesondere, wenn bei einem dieser Arzneimittel Bedenken bestehen", teilt die EU-Kommission mit.

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