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Approbationsordnung: Medizinischer Fakultätentag rügt BMG-Entwurf

ck/pm
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Weil in der ersten Novelle zur neuen ärztlichen Approbationsordnung die Übergangsregelungen fehlten, hat das Bundesgesundheitsministerium einen neuen Entwurf vorgelegt. Und der wird vom Medizinischen Fakultätentag verrissen.

Ohne eine solche Korrektur käme es zum Eingriff in den Bestandsschutz von Studierenden, tadelt der MFT. Mit der ersten Novelle seien Terminfestlegungen für den zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung entfallen. Studierende im klinischen Studienabschnitt müssten rückwirkend eine Famulatur in der hausärztlichen Versorgung nachweisen.

Probleme werden nur zum Teil gelöst

"Mit der vorgelegten Regelung wird nicht verhindert, dass Studierende, die sich bereits im klinischen Studienabschnitt befinden, die neu eingeführte Famulatur nachweisen müssen und damit ihren Bestandsschutz verlieren", erläutert  MFT-Präsident Prof. Heyo Kroemer.

Kroemer weiter: "Unberücksichtigt bleibt ferner, dass im Hinblick auf das ebenfalls ab 1. Oktober 2013 mindestens zweiwöchige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin eine entsprechende Übergangsregelung fehlt. Auch weitere im Vorfeld des Referentenentwurfs aufgezeigte Fehler wurden nicht korrigiert."

Neben einheitlichen Übergangsregelungen zur neuen Famulatur und zum erweiterten Blockpraktikum müsse auch klargestellt werden, dass die Möglichkeit, das Praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren, eine Ausnahme von der Forderung nach einer zusammenhängenden Ausbildung von 48 Wochen darstellt. Ansonsten würden die neuen Teilzeitregelungen nicht greifen.

BMG sollte alle Fehler ausräumen

"Die Hochschulmedizin hat auf die Probleme hingewiesen und gegenüber dem Ministerium eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Wenn schon eine Rechtsverordnung zur Korrektur der ersten Novelle zur Änderung der Approbationsordnung vorgelegt wird, sollten dadurch auch sämtliche Fehler und Unklarheiten beseitigt werden", meint Kroemer.

Der MFT plädiert dringend dafür, dass das Gesundheitsministerium den Referentenentwurf entsprechend erweitert und die Belange von Studierenden und Universitäten berücksichtigt.

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