Arbeiten auf Zeit
Im Jahr 2000 war noch mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Arbeitnehmer weniger als drei Monate bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt, zehn Jahre später nur noch 47 Prozent. 2000 dauerten etwa 22 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse mehr als neun Monate, 2010 galt dies bereits für 28 Prozent.
Die geplanten gesetzlichen Neuregelungen bei der Zeitarbeit - gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft nach neun Monaten, Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate - betreffen bei der Bezahlung mittlerweile etwa jeden vierten und bei der Überlassungsdauer etwa jeden siebten Leiharbeitnehmer.
Dauer des Jobs steigt mit der Qualifikation
Leiharbeitsverhältnisse von Akademikern und Facharbeitern dauern länger als die von Geringqualifizierten. Etwa 36 Prozent der Leiharbeiter mit Hochschulabschluss und 26 Prozent derjenigen mit Berufsausbildung waren nach neun Monaten nach wie vor im gleichen Zeitarbeitsunternehmen tätig. Dagegen arbeiten im Durchschnitt nur etwa 18 Prozent der Leihjobber ohne Ausbildung neun Monate oder länger beim gleichen Zeitarbeitsbetrieb.
Eine Ursache für die längeren Beschäftigungszeit Hochqualifizierter sei vermutlich die Art der ausgeübten Tätigkeit. "Sie dürften häufiger in längerfristig angelegten Projekten eingesetzt werden, die auch eine längere Einarbeitungszeit verlangen. Hingegen sind Leiharbeiter ohne Berufsausbildung häufiger in kurzfristigen Helfertätigkeiten anzutreffen mit einer kurzen Einweisungsphase“, erklären die Arbeitsmarktforscher.
Akademiker seien in der Branche aber vergleichsweise selten: Ihr Anteil beträgt hier weniger als fünf Prozent. Außerhalb der Zeitarbeit ist er dagegen mehr als doppelt so hoch.
Zahl der Leiharbeiter hat sich fast verdreifacht, bleibt aber gering
Die Zahl der Leiharbeitnehmer hat sich seit dem Jahr 2000 beinahe verdreifacht. Während der Bestand an Leiharbeitsverhältnissen im Jahr 2000 noch bei 328.000 lag, stieg er bis 2012 auf 878.000. Setzt man diese Zahl in das Verhältnis zu allen abhängig Beschäftigten, ist der Anteil mit 2,5 Prozent aber nach wie vor gering.
"Die Zeitarbeitsbranche ist seit jeher durch eine hohe Dynamik und vergleichsweise kurze Beschäftigungsdauern gekennzeichnet", bilanzieren die Forscher. "Insgesamt ist in der Branche ein leichter Trend hin zu längeren Beschäftigungsdauern erkennbar."
In den vergangenen Dekaden hat der Gesetzgeber das Zeitarbeitsrecht laut IAB stufenweise reformiert, um dem Bedürfnis der Unternehmen nach Flexibilität entgegen zu kommen und um über die Zeitarbeit neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Wichtigste Änderungen (Quelle(IAB)
1.1.1982: Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe
1.5.1985: Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 3 auf 6 Monate
1.1.1994: Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 6 auf 9 Monate
1.4.1997: Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 9 auf 12 Monat
Zulassung der Synchronisation von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag beim erstmaligen Verleih
Erlaubnis einmaliger Befristung ohne sachlichen Grund
wiederholte Zulassung lückenlos aufeinander folgender Befristungen mit demselben Leiharbeitnehmer
1.1.2002: Verlängerung der Überlassungshöchstdauer von 12 auf 24 Monate
Gleichbehandlungsgrundsatz ab dem 13. Monat im gleichen Entleihbetrieb
1.1.2003: Wegfall des Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbots und der Überlassungshöchstdauer
Lockerung des Entleihverbotes im Bauhauptgewerbe
Gleichbehandlungsgrundsatz ab Beginn des Einsatzes im Entleihbetrieb, sofern keine abweichende Tarifvereinbarungen
1.1.2012: Einführung eines Mindestlohns geplant
Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten
Gleichbehandlungsgrundsatz ab dem 9. Monat im gleichen Entleihbetrieb
geplant: Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten
Gleichbehandlungsgrundsatz ab dem 9. Monat im gleichen Entleihbetrieb