Arbeitsunfall: Wann zahlt die Versicherung?
Prinzipiell gilt: In der Zahnarztpraxis als Arbeitsplatz stehen die Mitarbeiter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Passiert dort ein Arbeitsunfall ist jedoch zu unterscheiden, ob es sich um eine beruflich oder privat veranlasste Tätigkeit handelte, als es zum Unglück kam - denn die Berufshaftpflichtversicherung zahlt nur bei beruflich bedingten Unfällen.
„Arbeitsunfälle sind Unfälle von versicherten Personen, die ihre Ursache in der versicherten Tätigkeit haben“, so Sandra Bieler von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg auf Nachfrage.
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2015 wurden der BGW von Zahnarztpraxen und Kieferorthopäden 1.032 Arbeitsunfälle, 1.222 Wegeunfälle und 610 Meldungen mit dem Verdacht auf eine Berufskrankheit gemeldet. Dies sei im Vergleich zu anderen Branchen relativ gering, doch „jeder Unfall ist einer zu viel“, betont Bieler, „schließlich kann er schwere persönliche und finanzielle Folgen haben“. Nicht selten müssen Praxen auch (kurzfristig) geschlossen werden, weil sich ein Unfall ereignete, hebt Bieler hervor. Dies könne dann schnell zu Betriebseinbußen führen.
So vermeiden Sie Unfälle auf dem Weg zur Arbeit
Von der Unfallversicherung abgedeckt sind auch sogenannte Wegeunfälle: Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Die BGW gibt in einer Broschüre wichtige Tipps, wie man sicher zur Arbeit und wieder nach Hause kommt. So sollte man etwa bei winterlicher Witterung mehr Zeit für den Weg einplanen. Autofahrer sollten darauf achten, dass das Fahrzeug wintertauglich ausgestattet ist, die Lichter in Ordnung sind und auch tagsüber mit Licht fahren. Fußgänger sollten prinzipiell helle und/oder reflektierende Kleidung tragen, um besser gesehen zu werden.