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Arzneimittelgesetz: Rabatte sollen geheim bleiben

pr
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Erstattungspreise für Arzneimittel mit Zusatznutzen, die von der Pharmaindustrie mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden, sollen künftig vertraulich gelistet werden. Das sieht der Entwurf eines Arzneimittelgesetzes vor.

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AM-VSG) sieht vor, dass die verhandelten Preise künftig nicht öffentlich gelistet werden sollen. Die Details sollen in einer späteren Verordnung geregelt werden.

Wenn die Erstattungsbeträge vertraulich bleiben, könnten niedrigere Beträge vereinbart werden, heißt es in dem Entwurf. Dadurch entstehe ein dämpfender Effekt auf die Ausgabenentwicklung. Außerdem werde verhindert, dass Behörden anderer Länder bei ihrer eigenen Preisbildung auf die in Deutschland verhandelten Beträge Bezug nehmen.

Das Thema Transparenz der ausgehandelten Preise wird kontrovers diskutiert. Bisher werden die Preisverhandlungen zwar geheim geführt, die ausgehandelten Erstattungspreise der Medikamente für die Krankenkassen aber in offiziellen Preislisten vermerkt. Die Industrie beklagt schon lange, dass sie damit bei Preisverhandlungen in anderen Ländern unter Druck gesetzt wird: Niedrigere Erstattungsbeträge in Deutschland könnten auch das Preisniveau in anderen europäischen Ländern senken.

BMG will Pharmaindustrie entgegenkommen

Mit dem Entwurf kommt das Bundesgesundheitsministerium einer Forderung der Pharmaindustrie entgegen. Allerdings wolle das BMG Medienberichten zufolge die Vertraulichkeit "großzügig" auslegen. Neben Großhandel, Apothekern und Privatversicherten müssten auch Ärzte Einblick in die Preise erhalten. Die SPD beharrt hingegen auf einer öffentlichen Listung der Erstattungspreise.

Zu den weiteren im Gesetzesentwurf geplanten Maßnahmen gehören:

  • Bei neuen Arzneimitteln soll eine Preisbremse eingeführt werden. Übersteigt der Umsatz im ersten Jahr nach Markteinführung den Schwellenwert von 250 Millionen Euro, soll für die darüber hinaus verkauften Präparate der Erstattungsbetrag gelten. Bislang sind die Unternehmen im ersten Jahr nach der Markteinführung eines neuen Arzneimittels in ihrer Preisgestaltung frei.

  • Für Arzneimittel, die keiner Preisregulierung unterliegen, soll das derzeit bestehende Preismoratorium bis Ende 2022 verlängert werden, um die finanzielle Stabilität in der GKV zu sichern.

  • Ärzte sollen besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert werden. Dazu soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Informationssystem entwickeln.

Mit dem Arzneimittelgesetz - das den zahnärztlichen Bereich nicht tangiert - ist jetzt von der Regierung ein weiteres Kostendämpfungsgesetz im Gesundheitswesen auf den Weg gebracht worden.

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