Bundesgerichtshof

Arztbewertungsportale: Urteil kommt erst im Februar

ck/pm
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am 20. Februar sein neues Urteil zu den Rechten von Arztbewertungsportalen verkünden. Das teilten die Richter gestern nach ihrer mündlichen Verhandlung mit.

Die strittige Frage ist, ob diese Plattformen das Recht haben, immer eine vollständige Liste aller Ärzte zu veröffentlichen oder ob die betreffenden Mediziner die Löschung ihrer Daten verlangen können. (Az: VI ZR 30/17).

Dürfen Arztbewertungsportale eine vollständige Liste aller Ärzte veröffentlichen?

In dem konkreten Fall hatte eine Kölner Dermatologin geklagt: Als Nichtkundin verlangte sie von dem Bewertungsportal jameda, ihr Profil komplett zu löschen. Vorangegangen waren mehrere schlechte Bewertungen, die die Ärztin beanstandet und deren Löschung erst erfolgte, nachdem sie einen Anwalt eingeschaltet hatte.

Weil jameda sie ohne ihre Einwilligung im Internet listete, sieht die Ärztin ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. jameda hält dagegen, dass nur "vollständige Arztlisten" dem Recht der Patienten auf freie Arztwahl gerecht würden.

Der BGH hatte 2014 in einem vergleichbaren Streitfall bereits jameda recht gegeben: Zwar greife die Datenspeicherung in das Recht der Ärzte auf informationelle Selbstbestimmung ein, das große öffentliche Interesse an Bewertungsportalen und das Recht des Portalbetreibers auf Kommuni­kationsfreiheit seien aber größer.

Bewertungsportale müssen einem weiteren Urteil zufolge aber den Beanstandungen von Ärzten ernsthaft nachgehen und unfaire wie unwahre Kommentare gegebenenfalls löschen. Die Beweislast liegt dabei beim Portalbetreiber.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.