Arztfehler: Zöller kündigt Opfer-Fonds an
Zuletzt war ein ähnlicher Härtefallfonds im geplanten Patientenrechtegesetz gescheitert. "Mir schwebt eine Stiftungslösung ähnlich dem Weißen Ring vor", sagte Zöller der "WAZ2-Gruppe. Dieser speise sich überwiegend durch Spenden und die Gelder aus Gerichtsurteilen.
Ziel: Härtefälle abdecken
In der Stiftung müssten Richter, Strafrechtler, Kassen-, Ärzte- und Patientenvertreter sitzen, die die Entschädigung regeln. Zöller meinte: "Damit könnten wir wirklich die Härtefälle abdecken." Es müsse in vier bis sechs Wochen eine Entscheidung geben.
Das Gesetz soll am kommenden Freitag abschließend im Bundesrat beraten werden. Die Idee eines solchen Fonds, aus dem Patienten unbürokratisch geholfen werden kann, hatte sich bei der Koalition in den Gesetzesberatungen nicht durchgesetzt. Patienten müssen laut Gesetzentwurf umfassend vom Arzt informiert werden. Bei groben Fehlern muss der Arzt fortan beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat.
Verbraucherschützer sehen wenig Gutes am Gesetz
Unterdessen kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentrale das geplante Gesetze als ungenügend: Nach wie vor würden die Patienten werden allein gelassen - etwa bei Problemen mit Gutachtern. "Das Beste an diesem Gesetz ist, dass es es gibt, und dass es dann änderbar ist", so die Gesundheitsexpertin des Verbands, Ilona Köster-Steinebach in Berlin.
Zwar müssen Patienten künftig umfassend vom Arzt informiert werden und bei groben Fehlern muss der Arzt fortan beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat. Aus Sicht Köster-Steinebachs ist die neue Regelung jedoch riskant. "Sie kodifiziert, was Richterrecht ist - allerdings soll die Beweiserleichterung künftig nur bei groben Behandlungsfehlern greifen."Dabei gebe es patientenfreundliche Urteile bereits bei einfachen Fehlern. "Nun besteht die Befürchtung, dass sich die patientenfreundliche Entwicklung des Rechts verlangsamt."
"Patienten bleiben allein"
Köster-Steinebach begrüßte, dass die Krankenkassen Patienten bei Behandlungsfehlern künftig helfen sollen. "Bei Schäden wegen Medizinprodukten oder wegen Medikamenten greift die Unterstützungspflicht der Kassen nicht", rügte sie indes. "Außerdem wird nicht gesagt, wie die Unterstützung aussehen soll." In manchen Fällen werde es wohl nur einen Flyer der Kassen geben, in anderen ein Gutachten ihres Medizinischen Dienstes.
Gegen Missstände im Gutachterwesen in Streitfällen etwa vor Gericht passiere nichts. "Es gibt viele Gutachter, die dem Arzt schnell bescheinigen, alles richtig gemacht zu haben", sagte Köster-Steinebach.
"Manche Gutachter erfüllen die Grundanforderung nicht, zu sagen: Wie wäre eine richtige Behandlung abgelaufen, was ist passiert, wo ist die Abweichung?" Patienten hätten fast keine Chancen, gegen Gutachter vorzugehen. "Sie bleiben damit allein." Es fehle auch eine Registrierung von Gutachtern - etwa um sie überhaupt zu finden.
"Selbst das Minimalziel wird verfehlt"
Der Gesetzgeber lasse es auch zu, dass Ärzte und Kliniken hier Verbesserungen blockieren. Auch dem Kassenverband fehle hier der Eifer. Unzureichend findet die Gesundheitsexpertin den Schutz bei den Selbstzahler-Leistungen (IGeL). Die Patienten sollten laut Gesetz vorher nur in Textform über Kosten informiert werden.
"Das heißt, dass ein Flyer oder eine Preisliste reicht." Dabei seien im Bundesmantelvertrag für Ärzte mehr Patientenrechte festgeschrieben. "Hier droht eine Verschlechterung." Selbst das Minimalziel, alle Rechte im neuen Gesetz zu bündeln, werde hier verfehlt.