Arztnetze wollen Leistungserbringerstatus
Um die regionale Versorgung mitgestalten zu können, sollten aus Sicht der ADA Arztnetze – neben Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und Kommunen – die Möglichkeit erhalten, Arztsitze aufkaufen können. Dafür sollten nach §87b Sozialgesetzbuch (SGB V) anerkannte Praxisnetze einen Leistungserbringerstatus erhalten, der es ihnen ermöglicht, beispielsweise Ärzte einzustellen.
Entsprechende Forderungen stellte die ADA im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 an die Politik. „Einzelne Ärztenetze setzen bereits sehr erfolgreich Projekte mit angestellten Ärzten um – aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen basieren diese Projekte jedoch auf individuellen Einzelabsprachen. Hier bedarf es einer umfassenden Regelung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Netzagentur, Dr. Veit Wambach, dazu.
Darüber hinaus müsse der gesetzliche Auftrag der im SGB V initiierten Förderung von Netzen durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen gesetzlich präzisiert werden, fordert die ADA. Weiterhin müssten anerkannte Praxisnetze die Möglichkeit erhalten, regionale Versorgungsaufträge zu übernehmen, um bestehende Defizite und Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auszugleichen. „Dies wäre beispielsweise über die Beleihung eines regionalen Versorgungsauftrages durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung umsetzbar“, so Wambach. Der Ordnungsrahmen der Selbstverwaltung durch die KVen bleibe dabei erhalten.