Auch die Mehrwertsteuer für Medikamente sinkt
Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten mit ihren bundesweiten Festpreisen sei diese Anpassung in der Apothekensoftware bereits berücksichtigt, so dass sich für gesetzlich versicherte Patienten durchaus Einsparungen bei der gesetzlichen Zuzahlung ergeben. Bei den rezeptfreien Medikamenten, die keiner Preisbindung unterliegen, müsse jede Apotheke selbst entscheiden, wie sie die Steuersenkung umsetzt.