Ausgeglichene GKV-Finanzen dank Bundeszuschuss
Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen zum Quartalsende 9,9 Milliarden Euro beziehungsweise 0,4 Monatsausgaben und entsprachen damit dem Zweifachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve in Höhe von 0,2 Monatsausgabe, meldet das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 71,7 Milliarden Euro standen Ausgaben in fast gleicher Höhe gegenüber. Das Defizit betrug etwa 16 Millionen Euro. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,05 Prozent einen Zuwachs von 6,3 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz zum Quartalsende lag mit 1,36 Prozent leicht oberhalb des für das Jahr 2022 bekanntgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.
Unterschiede je nach Krankenkassenart
Dem BMG zufolge verlief die Entwicklung je nach Krankenkassenart unterschiedlich. So erzielten die Ortskrankenkassen einen Überschuss von 81 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen von 64 Millionen Euro und die Knappschaft von 17 Millionen Euro. Die Ersatzkassen (minus 199 Millionen Euro) und Betriebskrankenkassen (minus acht Millionen Euro) erzielten hingegen Defizite. Die nicht am Risikostrukturausgleich teilnehmende Landwirtschaftliche Krankenkasse verbuchte einen Überschuss von 29 Millionen Euro.
Der Gesundheitsfonds hatte zum Stichtag 17. Januar 2022 eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 7,9 Milliarden Euro. Diese werde aufgrund gesetzlich geregelter Sonderzahlungen im Jahresverlauf um 2,1 Milliarden Euro sinken, heißt es in dem Bericht. Der Fonds verzeichnete im 1. Quartal 2022 ein Defizit von 2,2 Milliarden Euro. Dies sei saisonüblich und lasse keinen Rückschluss auf die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf zu, betont das BMG.
Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4 Prozent. Vor dem Hintergrund der aktuell erheblichen wirtschaftlichen Risiken bleibt die Gesamtjahresentwicklung abzuwarten, erklärt das Ministerium. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trage der Bund weiterhin einen Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert würden, so das BMG.
Auf der Ausgabenseite verzeichneten die Krankenkassen im 1. Quartal 2022 einen Zuwachs für Leistungsausgaben und Verwaltungskosten von 6,3 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen dabei um 5,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 18,5 Prozent. Zu berücksichtigen sei, dass die Rate bei den Leistungsausgaben auf einer Corona-bedingt niedrigen Basis des Vorjahresquartals aufsetze und daher mit Blick auf die Entwicklung im weiteren Jahresverlauf mit Vorsicht zu interpretieren sei.
Ausgaben im zahnmedizinischen Bereich an den Gesamtausgaben
Überproportional stark gestiegen sind laut Quartalsbericht die Ausgaben im Bereich der Heilmittel (21,6 Prozent) sowie bei Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (16,7 Prozent). Die Arzneimittel wachsen mit 6,5 Prozent weiterhin überproportional stark und weisen im Vergleich mit den zwei anderen großen Ausgabenbereichen der GKV (Krankenhaus und Ärzte) die höchste Dynamik auf, heißt es in dem Bericht. Die Ausgaben für ambulant-ärztliche Behandlungen sind im 1. Quartal um 2,7 Prozent gestiegen. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass gesetzliche Korrekturmaßnahmen derzeit ausgabendämpfend wirken, um ungewollte Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zu korrigieren.
Bei den Ausgaben im zahnmedizinischen Bereich an den Gesamtausgaben betrug der Anteil zahnärztlicher Behandlungen ohne Zahnersatz fünf Prozent, im Bereich Zahnersatz ein Prozent. Die Ausgaben der Krankenkassen im Vergleich zum ersten Quartal 2021 betrugen im ersten Quartal 2022ei der Behandlung durch Zahnärzte ohne Zahnersatz plus 6,23 Prozent, bei Zahnersatz plus 2,38 Prozent. Bei der Interpretation der Daten des 1. Quartals sei grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, insbesondere bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.
Defizit der Krankenkassen rund eine Milliarde Euro höher als für 2021 vorläufig ausgewiesen
Insgesamt erzielten die gesetzlichen Krankenkassen nach den endgültigen Jahresrechnungsergebnissen für 2021 im vergangenen Jahr ein Defizit von 6,7 Milliarden Euro. Somit ist das Defizit der Krankenkassen dem BMG zufolge rund eine Milliarde Euro höher als in den vorläufigen Rechnungsergebnissen für 2021 ausgewiesen. Der Grund seien insbesondere höhere Leistungsausgaben, vor allem für Pflegepersonalkosten im Krankenhaus.
Generell sei bei der Interpretation des Defizits der GKV in 2021 zu berücksichtigen, dass die Krankenkassen im vergangenen Jahr gesetzlich verpflichtet wurden, einen Teil ihrer bis dato sehr hohen Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abzuführen. Dieser Beitrag der Kassen in Höhe von Milliarden Euro sei wesentlich gewesen, um den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz stabil zu halten und höhere Belastungen der Beitragszahlenden zu verhindern.