Mehrheitsentscheidung der Ärztekammer

Baden-Württemberg streicht Zusatzweiterbildung Homöopathie

pr
Politik
Die Zusatzweiterbildung Homöopathie wird aus der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gestrichen, beschließen die Kammerdelegierten. Jetzt ist das Sozialministerium am Zuge.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat beschlossen, die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer zu streichen. Dem vorausgegangen war eine Debatte des baden-württembergischen Ärzteparlaments und eine Mehrheitsentscheidung zur Streichung.

Jetzt muss eine Satzungsänderung folgen

Der Beschluss ziehe eine Satzungsänderung nach sich, meldet die Kammer. Im nächsten Schritt werde das Sozialministerium als Rechtsaufsicht im Rahmen des Genehmigungsprozesses prüfen, ob die formalen Anforderungen eingehalten wurden. „Mit ihrer Entscheidung hat sich die Vertreterversammlung final zur Frage positioniert, in welchem Rahmen Homöopathie in offiziellen Qualifikationen von Ärztinnen und Ärzten Berücksichtigung finden soll“, kommentierte Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Entscheidung: „Die Kammer hat ihrerseits das Thema Homöopathie mit aller Sorgfalt behandelt und die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensprozesse mit der gebotenen Gründlichkeit durchgeführt.“

Die Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie habe – vorbehaltlich der Genehmigung der Änderungssatzung durch die Rechtsaufsicht – zur Folge, dass die Zusatzweiterbildung von der Landesärztekammer künftig nicht mehr angeboten wird, erklärte die Kammer weiter. Ärztinnen und Ärzte könnten sie damit auch nicht mehr absolvieren.

Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg mit Methoden und/oder Mitteln der Homöopathie werde aber weder eingeschränkt noch verboten, so die Kammer weiter. Ärztinnen und Ärzte, die homöopathische Behandlung anbieten wollen, könnten dies auch weiterhin tun und dies in ihrer Außendarstellung beispielsweise durch Hinweis auf einen entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Praxisschild oder im Internetauftritt deutlich machen. Außerdem könnten die Mediziner weiterhin Fortbildungen zu homöopathischen Behandlungsweisen, Methoden und Mitteln absolvieren.

Wer als Ärztin beziehungsweise Arzt die Zusatzweiterbildung Homöopathie bereits zu einem früheren Zeitpunkt erworben hat oder sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung in dieser Weiterbildung befindet, könne diese auch nach der Streichung aus der Weiterbildungsordnung beibehalten beziehungsweise abschließen.

Voran ging ein Beschluss des Deutschen Ärztetages

Dem jetzigen Beschluss lag ein zweijähriger Prozess zugrunde, wie die Kammer weiter erläuterte. Im Sommer 2022 hatte die Vertreterversammlung mehrheitlich dafür gestimmt, dass in Baden-Württemberg die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte gestrichen werden soll. Dem folgten eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und ein öffentliches Beteiligungsverfahren an.

Im Mai 2022 hatte der Deutsche Ärztetag in Bremen beschlossen, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Musterweiterbildungsordnung zu streichen. Es fehlten wissenschaftliche Studien, die einen evidenzbasierten Einsatz der Homöopathie belegen, hieß es zur Begründung. Etliche Ärztekammern waren dem bereits gefolgt. Zwischenzeitlich hatte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür ausgesprochen, Homöopathie aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen, eine gesetzlicher Regelungsvorschlag dazu (im geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz GVSG) wurde jedoch wieder zurückgenommen.

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