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Bahr gegen NC als Einzelkriterium

sf/dpa
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Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat sich auf einer Wahlkampfveranstaltung gegen den bestehenden Numerus Clausus als Einzelkriterium ausgesprochen.

Bahr findet "falsch, dass die Auswahl der Medizinstudierenden allein nach der Abiturnote" erfolge, sagte er am Dienstabend bei einer FDP-Wahlkampfveranstaltung im saarländischen Sulzbach. Das führe dazu, dass "wir nur die Jahrgangsbesten und Einser-Abiturienten in der Medizin haben".

Zur Bekämpfung eines drohenden Ärztemangels würden aber auch die gebraucht, die "nicht nur nachher in der Forschungsarbeit Spitzenleistungen bringen", sondern auch diejenigen, die als Haus- und Fachärzte in der Versorgung auf dem Land tätig würden. Zugleich befürwortete der FDP-Politiker eine teilweise Vergabe von Medizinstudienplätzen beispielsweise mit der Verpflichtung, nach dem Studium mehrere Jahre in einem unterversorgten Gebiet tätig zu werden. Hier könnten die Länder bewusst Anreize setzen, sagte er.

Berlin, Hamburg und Magdeburg starten mit neuem Auswahlverfahren

Bei der BerlinerCharitésetzt man Bahrs Forderungen zumindest schon teilweise um. Rund 700 Studienbewerber absolvierten für das kommende Wintersemester 2013/14 erstmals den sogenannten HAM-Nat Test, um einen der begehrten Studienplätze für Humanmedizin oder Zahnmedizin an der Charité zu bekommen.

Der HAM-Nat Test, ein Studierfähigkeitstest, löst die bisher üblichen Einzelinterviews ab. Er wurde an der Universität Hamburg ausgearbeitet und gemeinsam mit der Charité und der Universität Magdeburg weiterentwickelt und prüft medizinisch relevante Aspekte der Mathematik und der naturwissenschaftlichen Fächer.

Über einen Zeitraum von zwei Stunden beantworteten die Kandidaten rund 80 Fragen aus den Fachgebieten Mathematik, Physik, Biologie und Chemie. Zeitgleich wurde der Test in den Städten Hamburg und Magdeburg durchgeführt. Im Gegensatz zum bisherigen Auswahlverfahren biete der aktuelle Studierfähigkeitstest eine gut standardisierte Methode zur Überprüfung eines breiten Wissensspektrums, heißt es in einer Mitteilung der Charité.

Kandidaten finden, die das Studium auch beenden

"In der Medizin gibt es sehr viel mehr Bewerber als Studienplätze. Durch das neue Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge wollen wir diejenigen finden, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit das Studium erfolgreich abschließen werden", äußert sich Burkhard Danz, Leiter des Referates für Studienangelegenheiten der Charité. Insgesamt vergibt die Charité 300 Plätze an künftige Humanmediziner und 40 an Studierende der Zahnmedizin.

Die Gesetzesreformen der letzten Jahre haben den Hochschulen mehr Freiheiten bei der Auswahl ihrer Studenten eröffnet, so dass anstelle des klassischen NC-Wertes auch weitere Auswahlkriterien angewendet werden können. Die Abiturnote spielt nichtsdestotrotz weiterhin eine große Rolle, so wie es vom Gesetzgeber im Staatsvertrag zur Vergabe der Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin festgeschrieben wurde.

Aus ZVS wurde hochschulstart.de

Im zentralen Vergabeverfahren wurden bereits 20 Prozent der Studienplätze an die Leistungsbesten und weitere 20 Prozent der Studienplätze über die Wartezeit vergeben. Im Auswahlverfahren der Hochschule (60 Prozent-Quote) können dann nur die 1000 folgenden Abitur-Besten am Test teilnehmen, die bei ihrer Bewerbung in der Ortspräferenz bei Hochschulstart.de (vormals ZVS) die Charité auf Platz 1 gesetzt haben.

Letztendlich würden die Abiturnote und das Testergebnis in der Endentscheidung nahezu gleichwertig summiert und eine Rangliste in absteigender Reihenfolge erstellt, meldet Europas größtes Universitätsklinikum.

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