Bahr will Haftstrafen für korrupte Ärzte
Die Bestechung und Bestechlichkeit von Kassenärzten solle künftig mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden, schreibt der "Tagesspiegel". Die Zeitung beruft sich auf ein Konzept des Ministeriums, das ihr vorliege.
Geplant ist demnach eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich an den Bestechungsdelikten des Strafgesetzbuchs orientiert "und dabei die Besonderheiten der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt".
Bei schweren Verstößen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung sollen gleichermaßen verboten werden, und zwar "für alle Berufsgruppen, die an der Versorgung der Versicherten beteiligt sind". Bei schweren Verstößen drohen dann Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Bisher gibt es keine Möglichkeit, niedergelassene Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich zu belangen.
Mit den Bundestagsfraktionen von Union und FDP seien Bahrs Pläne noch nicht abgestimmt, schreibt die Zeitung. Sie würden den Fraktionsexperten in Kürze vorgelegt, hieß es. Als Änderungsanträge könnten sie dann an ein bereits laufendes Gesetzesvorhaben gehängt und so noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden.
Argument: Kammern und KVen fehlt es an effektiven Ermittlungsorganen
Schon vor Monaten hatte Bahr betont, dass er eine gesetzliche Regelung für sinnvoll halte. Die Staatsanwaltschaften müssten auch nach dem BGH-Urteil gegen Korruption im Gesundheitswesen ermitteln können. Allerdings dürfe dabei die Freiberuflichkeit der Ärzte nicht eingeschränkt werden.
Aus dem ebenfalls FDP-geführten Justizministerium bekam Bahr signalisiert, dass eine strafrechtliche Änderung nur für eine bestimmte Berufsgruppe sehr schwer und auf die Schnelle gar nicht umzusetzen sei. Über das Sozialgesetzbuch sei aber eine eben so konsequente Ahndung möglich.
Anlass für die aktuellen Pläne sind inzwischen vorliegende Stellungnahmen von Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Ländern zu ihren Erfahrungen mit den bestehenden berufs- und sozialrechtlichen Regelungen. Die Auswertung habe gezeigt, dass bei bekannt gewordenen Fällen von Korruption "nur selten schwerwiegende straf-, berufs- oder disziplinarrechtliche Sanktionen" verhängt wurden, heißt es in dem Ministeriumspapier. Zudem fehle es Kammern und Kassenarzt-Vereinigungen "an effektiven Ermittlungsorganen und Ermittlungsbefugnissen".
Montgomery begrüßt Bahrs Vorstoß
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, zeigte sich gegenüber dem Tagesspiegel erleichtert, dass kein Gesetz allein gegen die Ärzteschaft geplant sei. Wenn es um Korruption gehe, müssten auch andere Leistungserbringer und die Krankenkassen mit ins Boot, sagte er. Für vernünftig halte er auch, die Sache über das sogenannte Nebenstrafrecht zu regeln. Das Sozialgesetzbuch sei für Strafandrohungen aber "der falsche Ort", geeigneter wäre das Wettbewerbsrecht.