Vorstöße in einzelnen Bundesländern

Bayern plant Versorgungsärzte, NRW streitet um Epidemie-Gesetz

pr/silv
Ausnahmegesetze in der Coronakrise: Ein sogenannter Versorgungsarzt kann in Bayern Mitarbeit anordnen, und Nordrhein-Westfalen will die Zugriffsrechte auf Krankenhäuser und medizinisches Personal erweitern.

  • In Bayern muss in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Versorgungsarzt eingesetzt werden, der die vertragsärztliche Versorgung im Land koordiniert. Der Versorgungsarzt wird in den Landkreisen vom Landrat und in den kreisfreien Städten vom Oberbürgermeister ernannt.

  • In einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite soll die nordrhein-westfälische Landesregierung künftig medizinisches Personal dienst­verpflichten können sowie Krankenhäuser zwingen, planbare Operationen zu verschieben und den Mitarbeitern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes konkrete Versorgungs- und Untersuchungsstrukturen vorgeben.

KZVB sagt ihre Unterstützung zu

KZVB sagt ihre Unterstützung zu

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.