Bayern plant Versorgungsärzte, NRW streitet um Epidemie-Gesetz
In Bayern muss in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Versorgungsarzt eingesetzt werden, der die vertragsärztliche Versorgung im Land koordiniert. Der Versorgungsarzt wird in den Landkreisen vom Landrat und in den kreisfreien Städten vom Oberbürgermeister ernannt.
In einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite soll die nordrhein-westfälische Landesregierung künftig medizinisches Personal dienstverpflichten können sowie Krankenhäuser zwingen, planbare Operationen zu verschieben und den Mitarbeitern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes konkrete Versorgungs- und Untersuchungsstrukturen vorgeben.
KZVB sagt ihre Unterstützung zu
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