BdZA fordert volle Anerkennung der Assistenzzeit trotz Kurzarbeit
Der BdZA weist darauf hin, dass laut Bundestag die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 weitere Maßnahmen erforderlich seien, um mit den Folgen der Pandemie umzugehen. Auch in der zahnmedizinischen Versorgung seien erhebliche Auswirkungen zu spüren.
Um die zahnärztliche Versorgung auch weiterhin flächendeckend sicherzustellen wurde in vielen deutschen Praxen Kurzarbeitergeld beantragt, erinnert der BdZA. Davon betroffen seien auch in Vorbereitungszeit oder Weiterbildungszeit befindliche sowie angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Es dürfe kein Nachteil für junge Zahnärztinnen und Zahnärzten entstehen
“Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite darf nicht zu einem Nachteil von jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten werden", mahnt der BdZA-Vorsitzende Maximilian Voß. "Wir fordern die volle Anerkennung der Assistenzzeit von Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten bezeihungsweise Vorbereitungsassistentinnen und Vorbereitungsassistenten trotz Epidemie-bedingter Kurzarbeit.”