Berufsanerkennung: Gesetz gebilligt
Bei dem Gesetz geht es um die erleichterte EU-weite Anerkennung von Berufsqualifikationen in Heilberufen. Die EU-Richtlinie trat bereits zum 17. Januar 2014 in Kraft und muss bis zum 18. Januar in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür ist nach der Verabschiedung im Bundestag jetzt der Weg frei.
Teil der Novelle ist der Europäische Berufsausweis, der das herkömmliche Anerkennungsverfahren und die Anerkennungsentscheidung ersetzt. Das Gesetz beinhaltet auch einen Vorwarnmechanismus in Fällen, wo nationale Behörden bestimmten Berufsangehörigen die Ausübung ihrer Tätigkeit ganz, teilweise oder vorübergehend verboten haben. In solchen Fällen müssen die zuständigen Behörden aller EU-Länder unterrichtet werden.