Blankorezept versus Verordnungshoheit
Der Referentenentwurf zum "Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" sieht vor, die Blankoverordnung von Heilmitteln flächendeckend zu erproben. In jedem Bundesland sollen dazu Modellvorhaben zwischen Krankenkassen- und Heilmittelerbringerverbänden möglich werden.
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sollen dabei - auf der Grundlage einer vertragsärztlich festgestellten Diagnose und der Indikationsstellung - das Heilmittel auswählen und auch über Therapiedauer und Behandlungsfrequenz bestimmen.
KBV: "Dann müssten die Heilmittelerbringer auch die wirtschaftliche Verantwortung übernehmen!"
Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollten die Ärzte bei bestimmten Erkrankungen immer auch die Möglichkeit haben, kontraindizierte Heilmittel zu bestimmen. „Interventionen des verordnenden Arztes müssen möglich sein,“ erklärte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dipl.-Med. Regina Feldmann.
Darüber hinaus wies Feldmann darauf hin, dass die niedergelassenen Ärzte bislang die preisbezogene Wirtschaftlichkeitsverantwortung tragen. Wenn im Rahmen einer Blankoverordnung die Heilmittelerbringer über die Verordnungsmenge entscheiden dürfen, müsste in der Konsequenz auch die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit der Therapie auf diese übergehen. Denn der Arzt hätte in einem solchen Fall keinen Einfluss mehr auf Verordnungsmenge und -kosten. Folglich dürfte er nicht für die Wirtschaftlichkeit der anschließenden Therapie in Haftung genommen werden.
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Änderungen der Heilmittelrichtlinie zwingend notwendig
Unerlässlich laut KBV im Zusammenhang mit der Blankoverordnung: eine grundlegende Reform des Heilmittelkatalogs. Denn die "mit der Einführung der kleinteiligen Vorgaben der Richtlinie und des Katalogs ursprünglich beabsichtigte Steuerung" finde nicht satt, sagte Feldmann.
Stattdessen griffen längst andere Steuerungselemente und die detaillierten Vorgaben führten zu Fehlern und Fehlinterpretationen. Feldmann forderte, dass die Heilmittel-Richtlinie und -katalog anwenderfreundlicher, bürokratieärmer und evidenzorientierter gestaltet werden.
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In Ländern wie Schweden, Norwegen, Großbritannien oder den Niederlanden gehört der Direktzugang zu Heilmittelerbringern zur Regelversorgung. Patienten können sich ganz ohne vorherigen Arztkontakt von Therapeuten behandeln lassen.