Zahnärztekammer warnt vor unzulässiger Zusammenarbeit

„Keine Zahnklinik bei DrSmile in Düsseldorf“

mg
Praxis
Die Zahnärztekammer Nordrhein warnt Zahnärztinnen und Zahnärzte erneut vor einer Kooperation mit sogenannten Aligner-Unternehmen, da diese Zusammenarbeit gegen das zahnärztliche Berufsrecht verstößt.

Im Zusammenhang mit der Marke DrSmile sei neben der Urban Technology GmbH mit Sitz in Berlin von Beginn an die DZK Deutsche Zahnklinik GmbH mit Sitz in Düsseldorf in Erscheinung getreten, meldet die Kammer: „Diese hatte im Jahr 2019 von der Stadt Düsseldorf eine Konzession zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt erhalten. So verwiesen Behandlungspläne, Kooperationsverträge und auch Anstellungsverträge direkt oder indirekt auf die angebliche Zahnklinik in Düsseldorf.“ Diese Konzession basierte nach Ansicht der Zahnärztekammer Nordrhein jedoch auf unwahren Angaben, zudem wurde dort offenbar zu keinem Zeitpunkt eine Zahnklinik betrieben.

„Konzession von DrSmiles Zahnklinik ist erloschen“

„Nach mehrjähriger Korrespondenz mit dem Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf hat dieses nun festgestellt, dass die Konzession der Klinik erloschen ist, da eine stationäre Aufnahme von Patienten in der Zahnklinik bisher nicht erfolgt ist“, informiert die Kammer weiter. Aus ihrer Sicht besteht „insgesamt kein rechtlicher Raum für das Angebot zahnärztlicher Leistungen durch gewerbliche Aligner-Anbieter.“

In der hier verfügbaren Mitgliederinformation führt die Kammer ihre juristische Argumentation aus.

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