BZÄK zum Durchbruch bei der GOÄ

„Jetzt endlich auch die GOZ – aber mit eigenem Weg“

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Politik
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gratuliert den Ärztinnen und Ärzten zum verabschiedeten Entwurf der GOÄ-Novelle. Für die Zahnmedizin werde es jedoch notwendig sein, ihren eigenen Weg zu gehen.

Das unterstrich BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz heute anlässlich der Entscheidung des in Leipzig tagenden Deutschen Ärztetags, den GOÄ-Entwurf an das Bundesgesundheitsministerium zu überstellen. Die BZÄK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch eine Modernisierung des Gebührenverzeichnisses für Zahnärzte (GOZ) akut notwendig sei. Der Grund: Die aus dem Jahr 1988 stammende GOZ sei teilweise fachlich, aber vor allem auch betriebswirtschaftlich veraltet und als Abrechnungsgrundlage für die Behandlung von Patientinnen und Patienten kaum noch geeignet.  

„Eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde kann mit einem Regelwerk aus Vorwendezeiten nicht abgebildet werden“, kommentiert Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK. „Die zahnärztlichen Leistungen haben sich in ihrem Inhalt und in ihrer Ausführung stark verändert. Und die Kosten für unter anderem Personal, Mieten, Strom und Geräte sind seit den alten DM-Zeiten immens gestiegen. Hier kann kein Punktwert von 1988 herangezogen werden. Das entspricht nicht der Realität mit ihrer jährlichen Inflation.“

Die Zahnmedizin nutzt den Steigerungsfaktor oft, die Medizin nur selten

Der GOÄ-Entwurf kann aus Sicht der BZÄK nicht die Grundlage für eine überarbeitete GOZ werden. Hier gebe es gravierende Unterschiede zu berücksichtigen. „So wird in der Zahnmedizin regelmäßig eine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand berechnet. Behandlungen müssen nach den spezifischen Bedürfnissen und der individuellen zahnmedizinischen Situation des Patienten berechnet werden können, nur so ist es für Patientenschaft und Behandelnde fair“, heißt es in einer Mitteilung. Und weiter: Der sogenannte Steigerungsfaktor sei ein Multiplikator, der auf die Grundgebühr einer zahnärztlichen Leistung angewendet wird, um die tatsächlichen Kosten der Behandlung zu berechnen. Dieser Faktor ermögliche es, die Gebühren an die individuellen Bedürfnisse und die Komplexität der Behandlung anzupassen. 

„Nicht jede Karies ist gleich groß. Daher wird in der Zahnmedizin der Steigerungsfaktor sehr viel genutzt. In der Medizin hingegen selten. Der Steigerungsfaktor erlaubt es, die Behandlungskosten entsprechend der spezifischen Situation des Patienten anzupassen. Patienten erhalten so eine nachvollziehbare Rechnung, die die individuellen Aspekte ihrer Behandlung widerspiegelt“, so Ermler.

Festgebühren sind aus Sicht der BZÄK zu wenig transparent

Gerade das sehr patientenindividuelle zahnärztliche Leistungsspektrum mit seiner Vielzahl von Behandlungsalternativen für den Patienten lässt sich – so die Argumentation der Berufsvertretung – mit einer Festgebühr nicht transparent abbilden. Der zahnärztliche Gebührenrahmen erlaube eine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Bei der dringend notwendigen Modernisierung des Gebührenverzeichnisses in der Zahnmedizin müsse das zukünftig berücksichtigt bleiben. Die moderne und faire Gebührenordnung bezeichnet die BZÄK als essenziell, um die Qualität der (zahn)ärztlichen Leistungen zu sichern.

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