GKV-Versicherten-Entlastungsgesetz

BMG bringt Kabinettsentwurf ein

von pr
Politik
Das Bundesgesundheitsministerium bringt am Mittwoch einen Entwurf zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz in das Kabinett ein. Vor allem geht es um die paritätische Finanzierung der GKV-Beiträge.

Der Gesetzesentwurf setzt wesentliche Regelungen im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode um. Darin wurden unter anderem Sofortmaßnahmen zur paritätischen Beitragsfinanzierung ab dem 1. Januar 2019 und zur Senkung der Bemessungsgrundlage für die Mindestbeiträge der Selbstständigen in der GKV vereinbart.

Zur Zielsetzung des geplanten neuen Gesetzes heißt es: "Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine umfassende Gesundheitsversorgung für alle versicherten Bürgerinnen und Bürger. Ihre Leistungsfähigkeit und finanzielle Stabilität sind aufgrund der positiven Wirtschaftsentwicklung in Deutschland gesichert. Die Mitgliederzahlen und Beitragseinnahmen entwickeln sich positiv. Der Gesundheitsfonds und ein großer Teil der Krankenkassen konnten erhebliche Rücklagen aufbauen. Damit besteht das Potential, Versicherte bei den Sozialbeiträgen zu entlasten."

Der Entwurf zielt darauf ab, dass die Beiträge zur GKV von Arbeitgebern und Versicherten paritätisch getragen, die Beitragsbelastung der Selbstständigen mit geringem Einkommen spürbar gesenkt, Beitragsschulden aus ungeklärten Mitgliedschaftsverhältnissen bereinigt werden.

Ein Teil der Überschüsse und Finanzreserven der Krankenkassen, die aus Beitragsmitteln erzielt wurden, soll den Beitragszahlern wieder zugute kommen und für Beitragssenkungen und Leistungsverbesserungen genutzt werden. Dadurch will man eine Beitragsentlastung von rund acht Milliarden Euro jährlich erreichen. Außerdem soll die Absicherung von ehemaligen Soldaten auf Zeit verbessert werden. Sie sollen sich nach Ende ihrer Dienstzeit in der GKV versichern können und übergangsweise einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen erhalten.

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