BMG: Expertise für über sechs Millionen Euro
Am 16. Januar wollte der Abgeordnete Matthias Höhn in der Anfrage wissen, auf welche Höhe sich die "Beratungs- und Unterstützungsleistungen" der einzelnen Ministerien seit dem Jahre 2006 belaufen - nach Jahren und Ressorts aufgeschlüsselt.
Der Antwort des Finanzministeriums zufolge liefen seitdem Gesamtkosten in Höhe von mindestens 1,2 Milliarden auf. Spitzenreiter sind neben dem Finanzministerium mit 258 Millionen Euro das Bundesinnenministerium mit 208 Millionen Euro. Am wenigsten gab das Bundeskanzleramt aus - vier Millionen Euro, danach folgt das BMG (6,1 Millionene Euro).
Höhn sieht damit die Ausgaben für Berater seit 2014 vervierfacht. Damals lagen sie den Angaben der Regierung nach bei 63 Millionen Euro, im Jahr 2017 bei 248 Millionen Euro. Für 2018 liegen noch nicht alle Daten vor.
Allerdings sind die Zahlen nicht voll belastbar: Die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Bettina Hagedorn, verweist in ihrer Antwort darauf, dass laut Verwaltungsvorschriften Unterlagen und Anordnungen nur fünf Jahre aufzubewahren seien. Daher lägen für die weiter zurückliegenden Jahre teilweise keine oder nur lückenhafte Unterlagen zu den abgefragten Sachverhalten vor.
Die in der Antwort wiedergegebenen Angaben könnten daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Auch sei der Begriff "Beratungs- und Unterstützungsleistungen" weder haushaltsrechtlich noch haushaltswirtschaftlich gebräuchlich und daher auch nicht allgemeingültig näher definiert. Daher müsse von einer Heterogenität der verschiedenen Antworten ausgegangen werden.