Pläne zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

Boni für Hausärzte und Förderung neuer Medizinstudienplätze

pr
Politik
Das Bundesgesundheitsministerium will die ambulante Versorgung stärken. Geplant ist die Entbudgetierung für Hausärzte, Boni für den Hausarztbesuch, Gesundheitskioske und die Förderung von Medizinstudienplätzen.

Mit einer Vielzahl von neuen Regeln will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jetzt – parallel zur Klinikreform – die Gesundheitsversorgung in den Kommunen verbessern. Ein aus ärztlicher Sicht wichtiger Punkt ist die Entbudgetierung bei den Hausärzten und die Stärkung der hausarztzentrierten Versorgung. Dazu hat der Minister gestern den Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz(GVSG) in die Ressortabstimmung gegeben.

Um die hausärztliche Versorgung auch künftig flächendeckend zu gewährleisten, ist geplant, die Budgetierung der Honorare im hausärztlichen Bereich aufzuheben, heißt es in dem Referentenentwurf. Zudem würden weitere Reformen in der hausärztlichen Vergütung zur Entlastung der Praxen vorgenommen. Für Ärztinnen und Ärzte soll Bürokratie im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen abgebaut werden. Für die Teilnahme an einer hausarztzentrierten Versorgung sollen die Versicherten einen Bonus von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Rede ist von mindestens 30 Euro im Jahr. Und Hausärztinnen und Hausärzte sollen zudem eine jährliche Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch Kranker erhalten sowie eine Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Kioske sollen Gesundheitskompetenz der Patienten erhöhen

Ein weiterer für den Minister zentraler Punkt ist die Einführung von Gesundheitskiosken. Sie sollen in Regionen und Stadtteilen aufsuchenden Personen unabhängig vom Versichertenstatus allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen anbieten, heißt es in dem Entwurf. Die Ratsuchenden sollen zudem bei der Vermittlung von Terminen oder konkreten Leistungsangeboten unterstützt werden. Insgesamt soll es mithilfe der Kioske gelingen, die individuelle Gesundheitskompetenz insbesondere von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf zu erhöhen.

Kommunen und Krankenkassen sollen außerdem neue Möglichkeiten eröffnet werden, Gesundheitsregionen zu bilden. Außerdem sollen Primärversorgungszentren etabliert werden, die die Bereitschaft der Hausärzte zur Niederlassung fördern sollen. Um eine starke lokale Versorgungsinfrastruktur aufzubauen, wird die Gründung kommunaler medizinischer Versorgungszentren (MVZ) erleichtert, heißt es weiter in dem Entwurf. Das Thema investorenbetriebenen MVZ ist dort nicht aufgegriffen.

Lauterbach will Förderfonds für Medizinstudienplätze

Ein weiterer für Lauterbach wichtiger Punkt betrifft den Aufbau von mehr Medizinstudienplätzen. Sie sollen von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefördert werden, dazu soll beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Medizinstudiums-Förderfonds eingerichtet werden. Die Sicherung zusätzlicher Medizinstudienplätze aus Mitteln der GKV sei für die Länder freiwillig, heißt es in dem Entwurf. Für teilnehmende Länder seien zusätzliche Haushaltsausgaben mit der Förderung zusätzlicher Medizinstudienplätze verbunden, da sie in Eigenleistung geschaffene Studienplätze als Grundlage der Förderung zusätzlicher Studienplätze nachweisen müssten. Die Höhe richte sich insbesondere nach der Ausbaugeschwindigkeit der Studienplätze. Insgesamt sei für das Jahr 2026 von Haushaltsausgaben für die Länder in Höhe eines niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionenbetrages auszugehen, der durch die steigende Zahl von Studierendenkohorten in verschiedenen Abschnitten des Studiums in der Folge wachse und frühestens im Jahr 2031 ein Maximum von einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionenbetrag erreiche.

Auch für die Selbstverwaltung gibt es Neuerungen. So soll im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Berufsorganisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei Belangen der Pflege eingeräumt werden. Im neuen Referentenentwurf ist das Homöopathie-Verbot nicht mehr enthalten.

Virchowbund: „Eine Entbudgetierung allein reicht nicht“

In einer ersten Reaktion erklärte der Virchowbund, dass mit dem Gesetzesentwurf die dringenden Fragen unbeantwortet blieben: Die zentrale Herausforderung sei, wie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung bleiben und wie die Praxen wirtschaftlich am Laufen gehalten würden. Nur so könne der Versorgung einer immer älter werdenden Bevölkerung entgegnet werden. Die Entbudgetierung der Hausärzte sei dabei ein erster und überfälliger Schritt, reiche aber allein noch nicht aus, weil schlichtweg die Hausärzte fehlen würden, so der Verband.

Mit dem Gesetzesentwurf kämen erneut erhebliche Ausgabenrisiken auf die Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu, kritisiert der Verband der Ersatzkassen (vdek). Neben der geplanten Errichtung von flächendeckenden Gesundheitskiosken solle nun auch ein Förderfonds für neue Medizinstudienplätze aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufgebaut werden. Zusammen mit dem milliardenschweren Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform würden hier erneut öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge auf die GKV verschoben. Das sei inakzeptabel, so der vdek.

„Dieser Entwurf zeigt, dass der Bundesgesundheitsminister die sich verschärfende Krise der Hausarztpraxen wie auch ihre gravierenden Auswirkungen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erkannt hat und entsprechend handeln will“, lobte indes der Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Nun werde es jedoch darauf ankommen, dass das parlamentarische Verfahren zügig eingeleitet wird. „Hier ist jetzt die gesamte Ampelregierung gefragt, zeitnah zu liefern. Die hausärztliche Versorgung wird erst richtig aufatmen können, wenn die notwendigen Reformen beschlossen sind und die entsprechenden Stärkungen wirklich in den Praxen ankommen.“

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