Bundesrat billigt Krankenhaustransparenzgesetz

Online-Verzeichnis für Kliniken ab 1. Mai

pr
Politik
Der Bundesrat hat das Krankenhaustransparenzgesetz gebilligt. Damit wird– nach langem Streit –ein Online-Transparenzverzeichnis eingeführt. Bürger können sich über die Leistungen von Kliniken informieren.

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 22. März das Krankenhaustransparenzgesetz gebilligt und entschieden, gegen das Gesetz keinen Einspruch einzulegen. Ein entsprechender Antrag aus Bayern hatte keine Mehrheit erreicht. Das Gesetz zielt auf die Einführung eines Online-Transparenzverzeichnisses ab, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen. Es sind auch Regelungen vorgesehen, um die Liquidität der Kliniken zu stärken. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Mai greifen. Grundlage für die Einigung war Presseberichten zufolge eine Protokollerklärung vonseiten des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD). In dieser wurde beispielsweise ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro angekündigt.

Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden, woraufhin die Länder den Vermittlungsausschuss angerufen hatten. Der lange Streit und ihre Kritik bezog sich unter anderem auf fehlende laienverständliche Informationen, einen überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken und ein nicht ausreichender Rechtsschutz für die Krankenhäuser. Kritisiert wurden auch fehlende finanzielle Hilfen und Eingriffe in die Planungshoheit der Länder. Der Vermittlungsausschuss hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Bundesrat fordert laienverständliche Informationen

In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat jedoch von der Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis auch tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind. Ebenso sollten diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sein, betonte der Bundesrat.

Presseberichten zufolge hatte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bekräftigt, ihr Land lehne das Vorhaben weiterhin ab. Die geplanten Liquiditätsverbesserungen für die Kliniken reichten nicht aus. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) warf Lauterbach vor, die Länder in die Reform nicht ausreichend einbezogen zu haben. Es sei zwar eine Krankenhausreform notwendig, aber das Transparenzgesetz sei der zweite Schritt vor dem ersten. Ähnlich argumentierte auch Benjamin-Immanuel Hoff, Chef der Staatskanzlei Thüringen.

DKG: „Entmachtung der Länder steht im Vordergrund“

Der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) signalisierte Zustimmung: Nur wenn diesem Transparenzgesetz zugestimmt werde, könnten mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz endlich die dringend notwendigen finanziellen Unterstützungen der Krankenhäuser auf den Weg gebracht werden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte die Bundesländer im Vorfeld der Bundesratssitzung aufgefordert, dem Krankenhaustransparenzgesetz nicht zuzustimmen. Vielmehr steht die Entmachtung der Länder in der Krankenhausplanung im Vordergrund. Es fehle der sofortige Inflationsausgleich für die Krankenhäuser, der sie endlich aus einer mittlerweile zweijährigen schweren wirtschaftlichen Krise holen könnte. Entsprechende Zugeständnisse Lauterbachs fänden sich nur in vagen Protokollnotizen ohne jede Verbindlichkeit.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.