Krankenhaustransparenzgesetz

Bundesrat überweist Gesetz an den Vermittlungsausschuss

pr
Politik
Der Bundesrat hat heute den Bundestagsbeschluss zur Einführung eines Transparenzverzeichnisses für Klinikleistungen in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Er soll dort grundlegend überarbeitet werden.

Das Krankenhaustransparenzgesetz verfehle sein Ziel, die Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten durch eine laienverständliche Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung zu fördern, bemängelte der Bundesrat. Kritik übte er auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtsschutz für die Krankenhäuser.

In einer ersten Reaktion sprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von einer „schlechten Nachricht für Patienten.“ Transparenz müsse kommen, damit sich Patienten informiert entscheiden können. Lauterbach:„Wir hoffen, dass wir dieses Gesetz jetzt trotzdem zügig durchbringen können. Es geht darum, dass Menschen erfahren können, in welcher Klinik sie besonders gut behandelt werden. Denn wir haben große Unterschiede in der Qualität. Die Transparenz der Qualität ist etwas, was wir den Bürgern schulden.“

Lauterbach: „Wir brauchen das Gesetz“

Das Land brauche eine gute Finanzierung der Krankenhäuser, aber es dürfe nicht so sein, dass Krankenhäuser auch Leistungen erbringen würden, für die sie nicht optimal qualifiziert seien, nur weil sie das Geld brauchen, so der Minister weiter. Er hoffe, dass das Gesetz in der Form durchkomme, wie es benötigt werde und wie es in das Gremium eingebracht worden sei. Lauterbach: „Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir nicht davon aus, dass es ein langes Verfahren wird, sondern, dass wir dieses Verfahren zügig abschließen müssen.“ Und weiter: „Wir brauchen das Gesetz, weil die Krankenhäuser sonst im nächsten Jahr sechs Milliarden weniger haben. Ansonsten befürchte ich ein sonst vermeidbares Krankenhaussterben.“

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach begrüßte den Beschluss des Bundesrats. Gerlach sagte nach der Abstimmung in Berlin: „Es ist wichtig, dass dieses Gesetz in wesentlichen Punkten gründlich überarbeitet wird. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollte sich daran nun konstruktiv beteiligen und die Planungshoheit der Länder für die Krankenhäuser endlich respektieren. Das bisherige Gesetz gaukelt Transparenz nur vor, denn der vorgesehene Transparenz-Atlas zur Krankenhauslandschaft in Deutschland bietet in der geplanten Form keinen echten Mehrwert für die Menschen im Land.“

Gerlach fordert Soforthilfen von 5 Milliarden Euro

Mit der Etablierung von sogenannten Leveln führe das Gesetz zu unnötigen Verwirrung bei den Patientinnen und Patienten, so Gerlach weiter. Die Länder bräuchten Zeit, um die Leistungsgruppen nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst zuzuweisen. Ein weiterer Kritikpunkt sei der massive zusätzliche bürokratische Aufwand für die Krankenhäuser. Zudem forderte die Ministerin erneut ein Soforthilfeprogramm über fünf Milliarden Euro für die Krankenhausfinanzen. Bayern hatte dazu gemeinsam mit dem federführenden Land Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hessen eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die finanzielle Schieflage der Kliniken auszugleichen.

Andrew Ullmann, Gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, äußert in einer ersten Reaktion tiefe Enttäuschung über den Beschluss des Bundesrats. Er betonte, dass dieses Gesetz entscheidend für eine qualitativ bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten sei und kritisiert die Länder für ihre taktischen Ablehnungsgründe, die er als ein „perfides Spiel“ bezeichnet.

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