Ab 1. Februar 2020

Brexit für Reisende im Krankheitsfall

mg/pm
Gesellschaft
Reisende sollten sich zukünftig umfangreicher auf ihren Aufenthalt im Vereinigten Königreich vorbereiten. Es kann sein, dass die europäische Gesundheitskarte (EHIC) nicht mehr akzeptiert wird.

Wer auf der Insel krank wird, kann sich unter Umständen nicht mehr wie bisher unter Vorlage seiner Gesundheitskarte bei britischen Ärzten ohne Mehrkosten behandeln lassen. Mit dem Brexit werden nämlich viele Ärzte die Karte vermutlich nicht mehr akzeptieren, erklärt Michael Zaubzer von der Auslandsberatung der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse.

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union heute müssen Urlauber bei einer Behandlung durch den britischen National Health Service (NHS) voraussichtlich vermehrt in Vorkasse gehen. Bis Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 erstatten Krankenkassen Versicherten aber noch maximal die Kosten, die für die gleiche Behandlung in Deutschland angefallen wären, abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile.

Dies gilt ausschließlich für Ärztinnen und Ärzte des NHS, nicht für Privatpraxen. Ab 2021, nach Ablauf des Übergangszeitraums, könnte auch eine Kostenerstattung für NHS-Behandlungen nicht mehr möglich sein, mutmaßt Zaubzer. "Ich empfehle daher jedem, der nach Großbritannien reist, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – auch bereits während des Übergangszeitraums."

Wie es ab 2021 aussieht, steht aktuell noch in den Sternen. Die Regelungen im Gesundheitsbereich sind Bestandteil der Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien, die nun beginnen. Eine Auslandskrankenversicherung könnte ab kommendem Jahr die einzige Möglichkeit sein, um nicht selbst für die Behandlungskosten aufkommen zu müssen.

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