Brüssel evaluiert Mobile-Health-Dienste

jt/pm
Die Europäische Kommission will mittels einer öffentlichen Befragung feststellen, welches Potenzial mobile Gesundheitsdienste haben und welche Probleme sie in diesem Zusammenhang lösen muss.

Bei mobilen Gesundheitsdiensten geht es um medizinische Anwendungen, die durch Mobiltelefone oder Patientenüberwachungsgeräte gestützt werden. Das sind beispielsweise Lifestyle- und Gesundheits-Apps, die mit medizinischen Geräten oder mit Sensoren - beispielsweise in Armbändern oder Uhren - vernetzt werden, persönliche Hinweis- beziehungsweise Begleitsysteme sowie per SMS übermittelte Gesundheitsinformationen und Erinnerungen an die Medikamenteneinnahme.

Die mobilen Gesundheitsdienste sollen nach den Vorstellungen aus Brüssel eine hochwertige Gesundheitsfürsorge unterstützen und "den Angehörigen der Gesundheitsberufe dabei helfen, ihre Patienten effizienter zu behandeln“. Schätzungen der Kommission zufolge könnten die Gesundheitsberufler etwa mithilfe von Tablet-Computern und anderen Mobilgeräten bis zu 30 Prozent ihrer Zeit einsparen, die sie ansonsten mit dem Einholen und Auswerten von Informationen verbringen.

Sparen und reden

Auf diese Weise könnte das Personal effizienter eingesetzt und dadurch die direkte Kommunikation mit den Patienten gestärkt werden. Die Kommission zitiert in dem Zusammenhang eine Studie von PricewaterhouseCoopers und der GSMA, des Weltverbands der Mobilfunkanbieter, wonach im Jahr 2017 mobile Gesundheitsdienste potenziell zur Einsparung von Gesundheitskosten in Höhe von insgesamt 99 Milliarden Euro alleine in der EU führen könnten.

Neben diesen vermeintlichen Möglichkeiten sieht die Kommission aber auch Probleme. Etwa die Sicherheit des Datentransfers und der Schutz der hoch sensiblen Gesundheitsdaten vor kommerziellen Interessen. Im Rahmen der Konsultation möchte die Kommission daher wissen, wie der Einsatz mobiler Geräte und Dienste auch dazu beitragen kann, den Datenschutz zu gewährleisten.

Ein Lieblingsthema

Elektronische Gesundheitsdienste (E-Health) sind laut Bundeszahnärztekammer seit vielen Jahren "ein Lieblingsthema der europäischen Gesundheitspolitik". Hier tritt das Thema unter dem spezifischen Vorzeichen der mobilen Gesundheitsdienste "mHealth“ auf. Mit den elektronischen und mobilen Gesundheitsdiensten will die Europäische Kommission einerseits personelle und finanzielle Versorgungsprobleme lösen, die beispielsweise durch den demografischen Wandel eintreten werden, andererseits den Wirtschaftsstandort Europa, der in diesem Marktsegment führend ist, stärken.

Das grundlegende Problem ist laut BZÄK, dass von der Politik bis zu einem bestimmten Grad suggeriert wird, dass mittels elektronischer Dienste die Gesundheitsversorgung weiterhin kostengünstig und flächendeckend aufrechterhalten werden kann. Elektronische Gesundheitsdienste könnten die persönliche Behandlung durch einen Arzt jedoch nicht ersetzen.

Des Weiteren sei der Datenschutz ein ungelöstes Problem. Durch mobile Gesundheitsdienste werden in riesigem Umfang Daten aus dem Gesundheitsbereich generiert. An diesen Daten bestehe ein großes Interesse gerade seitens der Versicherungen und anderer Unternehmen.

Beteiligen oder bremsen

Die Frage ist, ob sich die BZÄK an der Konsultation zu den mobilen Gesundheitsdiensten beteiligen sollte oder nicht. Der CED hat noch keine Entscheidung getroffen. Einerseits möchte man der Entwicklung dieser Dienste, deren Anwendungspotenzial im zahnärztlichen Bereich eher gering ist, nicht zusätzlich Vorschub leisten, und andererseits möchte man die Entwicklung nicht unkommentiert lassen.

Die Europäische Kommission hat am 10. April eine Mitteilung mit dem Titel "Grünbuch über Mobile-Health-Dienste ("mHealth“)“ vorgelegt und eine öffentliche Konsultation zu dem Thema gestartet. Bis zum 3. Juli kann man zu Fragen rund um mobile Gesundheitsdienste Stellung nehmen. Die Fragen greifen Themen wie unternehmerisches Potenzial, Daten- und Patientenschutz, die Massendatenverarbeitung (Big Data), den rechtlichen Rahmen, die Interoperabilität der Dienste, Kostenerstattungsmodalitäten, Haftungsfragen sowie Aspekte einer internationalen Kooperation auf. Im vierten Quartal soll eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht werden. Mögliche Politikmaßnahmen könnten dann voraussichtlich im Jahr 2015 folgen.

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