Bundesärztekammer gegen Freigabe der "Pille danach"
Diese bleibe ein "Notfallmedikament mit Nebenwirkungen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" und plädierte dafür, an der ärztlichen Beratung festzuhalten. Auch die Apothekenpflicht nannte er zwingend. Zu diskutieren sei stets auch die "Wirksamkeit und Verträglichkeit des Wirkstoffes beziehungsweise der derzeitigen Alternativen", betonte der Präsident der Bundesärztekammer.
Ein Sachverständigenausschuss hatte sich am Dienstag für die Freigabe ausgesprochen. Die "Pille danach" kann eine Schwangerschaft verhindern, wenn sie bis spätestens 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Hat sich die Eizelle bereits in die Gebärmutter eingenistet, verhindert das Arzneimittel die Schwangerschaft nicht mehr.