Bundesminister sitzt Bundesverwaltungsgerichtsurteil aus
111 Schwerkranke hätten Anträge auf Zugang zu einem Suizid-Mittel an das BfArM gestellt, sagte Spahn der FAZ . 57 davon seien bearbeitet und allesamt abgelehnt worden. "Wir haben eine andere Rechtsauffassung als der Leipziger Senat", unterstrich der Minister. Würde er dem Gericht folgen, geriete staatliches Handeln in die Nähe geschäftsmäßiger Beihilfe zur Selbstötung. Dies sei ausdrücklich unter Strafe gestellt. Es erschließe sich ihm nicht, wie ein "würdiger und schmerzloser" Suizid einen medizinischen Nutzen haben oder gar eine Therapie sein könne. Das sei vielmehr "die unwiderrufliche Selbstzerstörung, nichts anderes".
Spahn machte deutlich, das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abwarten zu wollen. In wenigen Wochen werden die Karlsruher Richter über mehrere Verfassungsbeschwerden entscheiden. Darin wenden sich Antragsteller gegen das vom Bundestag im November beschlossene Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung" der Selbsttötung.
Der Minister verwahrte sich dabei gegen den Vorwurf, das Leid von Menschen zu bagatellisieren. "Was der Staat tun kann, tut er dadurch, dass er die palliativmedizinische Versorgung so verbessert, dass jeder Schmerzpatient in jedem Stadium bestmöglich behandelt wird." Auf diesem Gebiet sei in den vergangenen Jahren viel passiert, aber gerade im ländlichen Raum nicht genug. "Doch daran arbeiten wir."
Bis Mai bereits 20 Antragsteller verstorben
Die Ärztezeitung verweist darauf, dass bis Mai bereits 20 Antragsteller gestorben seien. Monatelang habe das Bundesministerium für Gesundheit "in der Sache nicht Stellung bezogen und stattdessen auf ein vom BfArM bestelltes Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio verwiesen". Dieser hatte sich kritisch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2017 geäußert. Die Leipziger Bundesrichter urteilten damals, in "extremen Ausnahmefällen" müssten Schwerkranke die Erlaubnis zum Kauf tödlicher Arzneimittel erhalten.