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Einstimmig verabschiedete Entschließung

Bundesrat fordert Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuern

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Politik
Wegen der angespannten Finanzlage in den gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegekassen hat der Bundesrat die Regierung aufgefordert, versicherungsfremde Leistungen komplett aus Steuermitteln zu finanzieren.

Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig eine vom Land Baden-Württemberg beantragte Entschließung (Drucksache 756/25 vom 16. Dezember 2025) verabschiedet, dem sich das Saarland angeschlossen hatte und mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, versicherungsfremde Leistungen künftig vollständig aus Bundessteuermitteln zu finanzieren.

„Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Damit das so bleibt, müssen wir es effizienter, präventiver und digitaler machen – aber auch finanziell ehrlich“, erläuterte Baden Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt, nicht in die Beitragskasse.“

Trotz des kurz vor Weihnachten vom Bund verabschiedeten kleinen Sparpakets sei der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV zu Jahresbeginn auf über 3,1 Prozent gestiegen – stärker als erwartet, so der Minister weiter. Eine wesentliche Ursache liege in der unzureichenden Bundesfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.

Exemplarisch für die Unterfinanzierung: das Bürgergeld

Lucha: „Der Bund wälzt seit Jahren gesamtgesellschaftliche Aufgaben auf Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab. Besonders gravierend ist die Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbezieher: Der Bund deckt diese seit Jahren nur zu rund einem Drittel ab. Nach Berechnungen des IGES-Instituts entsteht dadurch jährlich eine Deckungslücke von rund 10 Milliarden Euro. Diese Lücke zahlen derzeit Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, obwohl der Bund verantwortlich ist. Das ist unsolidarisch und belastet die Wirtschaft.“

„Exemplarisch zu nennen sind die zu geringen Beiträge des Bundes für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbezieherinnen und -beziehern. Aktuell wird nach einer wissenschaftlichen Auswertung von einer milliardenschweren Deckungslücke ausgegangen, die von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern in der GKV ausgeglichen werden muss. Die Beitragspauschale für Bürgergeldbezieherinnen und -bezieher muss künftig angemessen ausgestaltet werden. Der Bund muss seiner vollen Finanzierungsverantwortung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe nachkommen.“

aus der Entschließung des Bundesrates „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV – versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren"

Auch die soziale Pflegeversicherung werde strukturell überlastet, weil sie Aufgaben übernehme, die keine originären Versicherungsleistungen sind. So finanziere sie unter anderem Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. "Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss steuerfinanziert werden“, betonte Lucha mit Blick auf die anstehende Pflegereform. Bislang werde kein kostendeckender Bundeszuschuss dafür gezahlt.

Lucha:  „Vorschläge erst Ende 2026 vorzulegen, ist angesichts der aktuellen Beitragsspirale keine Option. Wer jetzt nicht handelt, riskiert weiter steigende Beiträge, handelt unsolidarisch, schwächt den sozialen Zusammenhalt und schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland.“

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