Bundesrat macht Weg frei für diese neuen Gesundheitsgesetze
Die Gesetze in Überblick:
Höhere Löhne für Pflegekräfte
Pflegekräfte sollen künftig besser bezahlt werden. Hierfür sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor:
Tarifverträge, die branchenweit für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Höhere Mindestlöhne für den Pflegebereich, die auch per Rechtsverordnung durchgesetzt werden können. Als Lohnuntergrenze brachte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Größenordnung von 14 Euro in die Diskussion.
Hebammenstudium
Wer Hebamme oder Entbindungshelfer werden möchte, absolviert künftig ein duales Studium mit einer Dauer von mindestens sechs und höchstens acht Semestern. Den Abschluss bildet eine staatliche Prüfung. Während des Studiums erhalten die angehenden Hebammen eine Vergütung. Die Praxisanteile werden im Krankenhaus oder im ambulanten Bereich absolviert, beispielsweise bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus.
Bisher werden Hebammen und Entbindungshelfer an Hebammenschulen auf ihren Beruf vorbereitet. Übergangsweise ist das noch bis 2022 möglich. Dann wird die Ausbildung nur noch an Hochschulen angeboten.
Psychotherapeutenausbildung
Universitäten und gleichgestellte Hochschulen können ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten. Er soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, darf als Psychotherapeut arbeiten.
An das Studium schließt sich eine - nach jeweiligem Landesrecht - organisierte Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen an. Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeutinnen und -therapeuten ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen bewerben.
Implantatregistergesetz
Die Sicherheit und Qualität von Implantaten soll sich mit einem bundesweiten Implantatregister verbessern: Es soll Langzeitbeobachtungen von Implantaten sowie Aussagen zu Haltbarkeit und Qualität von Medizinprodukten ermöglichen. Das ab 2020 geltende Gesetz verpflichtet die Hersteller von Implantaten, ihre Produkte in der Datenbank des Registers zu registrieren.
Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen werden verpflichtet, Implantationen und Explantationen an das Register zu melden. Die zentrale Datensammlung übernimmt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information.
Gesetz zum Bürokratieabbau
Ab 2021 entfällt die Regelung, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfalle einen „gelben Schein“ zum Arbeitgeber schicken müssen. Über ein elektronisches Meldeverfahren sollen die Krankenkassen den Arbeitgeber über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung informieren.