Bundesregierung: Ergebnisse zur GOÄ-Novelle kommen bis Ende 2019
In ihrer Antwort auf die Anfrage zum aktuellen „Sachstand der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV)" ist die Regierung überzeugt, dass die Kommission „im Zeitplan“ liegt.
Allerdings behält sich die Bundesregierung eine Veröffentlichung des KOMV-Abschlussberichts sowie der sechs zugehörigen vom Bundesgesundheitsministerium beauftragten Begleitstudien vor: „Ob und wann der Bericht veröffentlicht wird, wird nach dessen Vorliegen entschieden. Einen Zwischenbericht gibt es nicht“, heißt es in der Antwort.
"Einen Zwischenbericht gibt es nicht", heißt es in der Antwort.
Seit 2018 waren per Anhörung der KOMV am Verfahren unter anderem die Bundesärztekammer, der GKV-Spitzenverband, die Bundespsychotherapeutenkammer, der PKV-Verband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, Sozialverband VdK Deutschland und die BAG Selbsthilfe.
Die Mitglieder der KOMV erhalten für ihre Mitwirkung an der Erstellung des Berichts der KOMV eine vertraglich festgelegte Vergütung, teilt die Regierung mit „Insgesamt ist für die vertraglich vereinbarten Leistungen der KOMV-Mitglieder eine Vergütungssumme von 562.632 Euro vorgesehen.“