Bundesregierung kündigt Gesamtkonzept an
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Bundestags-Drucksache 19/10279) unterstrich die Bundesregierung insgesamt die gestiegene Bedeutung der Heilmittelversorgung. Zuwächse gab es bei der Akademisierung der Berufe: Die Entwicklung der Anzahl der Studierenden in den hochschulischen Ausbildungen der Heilmittelberufe Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie ist seit 2010 um knapp das Dreifache gestiegen. Waren es insgesamt 2010/11 bundesweit noch 4.360 Studierende, so stieg die Zahl in 2017/18 auf 11.164.
Auch für die Schulabsolventen legte die Bundesregierung Zahlen vor – getrennt nach Fachbereichen. Die Zahlen sind gesunken. So betrug die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Physiotherapie 2017/18 21.220 (2010/11: 23.139). In der Podologie waren es 2017/18 1.149 (2010/11: 1.337), in der Ergotherapie 2017/18 insgesamt 9.176 (2010/11: 9.715), in der Logopädie 2017/18 3.237 (2010/11: 3.648).
Gesamtkonzept zu Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen im Koalitionsvertrag
Die Bundesregierung verweist auf den Koalitionsvertrag. Dieser sieht vor, ein Gesamtkonzept zur Neuordnung und Stärkung der Ausbildungen der Gesundheitsfachberufe zu entwickeln. Die Regierung kündigt jetzt an, dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt federführend die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen in Abstimmung mit den Ländern neu ordnen und stärken wird und dafür ein Gesamtkonzept erarbeiten wird. Dazu gehören auch das Thema Schulgeldfreiheit und damit einhergehende Finanzierungsfragen. Bis Ende 2019 sind Eckpunkte als Basis für die dafür notwendige gesetzliche Änderung geplant.
In Nordrhein-Westfalen werden rückwirkend zum 1. September 2018 70 Prozent des konkret erhobenen Schulgeldes von Schulen, die nicht unter das Krankenhausfinanzierungsgesetz fallen, finanziert.
In Schleswig-Holstein wurde zum 1. Januar 2019 Schulgeldfreiheit für die Berufe Ergotherapie, Logopädie und in der Physiotherapie eingeführt.
In Bayern erhalten die Berufsfachschulen, die für eine Ausbildung in einem von neun Gesundheitsberufen (Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Massage und medizinischer Bademeister, Medizinisch-technische Assistenz (Radiologie und Labor), Orthoptik, Pharmazeutisch-technische Assistenz, Physiotherapie und Podologie) von ihren Schülerinnen und Schülern kein Schulgeld mehr verlangen, ab dem Schulhalbjahr 2018/2019 (1. März 2019) einen klassenbezogenen Zuschuss, den so genannten Gesundheitsbonus.
Die niedersächsische Landesregierung hat eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, um die Schulgeldfreiheit zum 1. August 2019 zu erreichen. Die Richtlinie soll bis Juli 2019 veröffentlicht werden und wird den Schulen die derzeit erhobenen Schulgelder in voller Höhe erstatten.