Bundesregierung zum Stand des elektronischen Gesundheitsberuferegisters
Fehlender eHBA? Keine Problem für ePatientenakte, eRezept oder eArztbrief
Außerdem stellt die Bundesregierung klar, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte keinesfalls durch ein Nichtbereitstehen des elektronischen Heilberufsausweises für Angehörige der Gesundheitsfachberufe behindert werde. Auch die Entgegennahme eines Arztbriefes sei nicht an das Vorhandensein eines Heilberufsausweises gebunden. Das Konzept zur Einführung des elektronischen Rezeptes werde derzeit erarbeitet.
Fragen zum Pilotprojekt in Bochum beantwortet die Bundesregierung wie folgt: Im Rahmen des Pilotprojektes sei die Umsetzung des Ausgabeprozesses für eBA bei Gesundheitsberufen, die nicht in einer Heilberufekammer organisiert sind, praktisch erprobt worden.
Im Hinblick auf die dabei notwendige sichere Identifizierung der Antragsteller und die Überprüfung der Erlaubnis zur Berufsausübung beziehungsweise zum Führen einer Berufsbezeichnung in einem gesetzlich geregelten Beruf seien verschiedene Lösungsansätze entwickelt worden, um sicherzustellen, dass eBA nur an Berechtigte ausgegeben werden und ansonsten elektronisch gesperrt sowie physisch eingezogen werden können.
Es seien auch geeignete Wege für eine Einbeziehung der in den jeweiligen Berufen länderspezifisch zuständigen Berufsbehörden prototypisch erprobt worden. Aus dem Pilotprojekt resultierten umfangreiche Erkenntnisse bezüglich der zur Antragsbearbeitung notwendigen Informationen seitens der Antragsteller, der Möglichkeiten und Begrenzungen, das Antragsverfahren papierarm und weitgehend IT-gestützt zu gestalten, sowie der praktischen Anforderungen mit Blick auf die Akzeptanz bei Berufsgruppen wie insbesondere nichtärztlichen Therapeuten und Pflegeberufen.