Nachricht

Bundestag beschließt neues Krebs-Gesetz

sg/dpa
Nachrichten
Fast eine halbe Million Menschen erkranken in Deutschland jedes Jahr an Krebs. Jetzt sollen die Therapien systematisch verbessert werden.

Die Krebskranken in Deutschland sollen von mehr Früherkennung und besseren Therapien profitieren. Einheitliche Krebsregister sollen sämtliche Patientendaten erfassen, damit die Behandlungen optimiert werden können. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zeigte sich zuversichtlich, dass auch der Bundesrat das Gesetz billigen wird, obwohl es dort nach dem Regierungswechsel in Niedersachsen eine rot-grüne Mehrheit gibt.

Persönliche Einladungen zu Früherkennungsuntersuchungen

Direkt spürbar wird für viele Menschen sein, dass künftig umfangreicher als bisher zur Früherkennung eingeladen wird. Regelmäßige persönliche Briefe sollen auf Untersuchungen zu Darm- und Gebärmutterhalskrebs aufmerksam machen. Bisher gibt es ein organisiertes Früherkennungsprogramm nur für Brustkrebs.

Altersgrenzen und Einladungsrhythmus sind noch offen. Menschen ab 50 Jahren kommen bei Darmkrebs infrage, bei Gebärmutterhalskrebs Frauen zwischen 20 und 65.  Die unterschiedlichen klinischen Krebsregister werden bundesweit vereinheitlicht. Erfasst werden sollen die Daten der Patienten zu Diagnose, Behandlung, aber auch Nachsorge und Rückfällen.

Aufbau der Krebsregister dauert

Einerseits sollen mögliche Schwächen laufender Behandlungen abgestellt werden. Darüber hinaus sollen im Nachhinein Lehren für künftige Fälle gezogen werden und Therapien verbessert werden.  Vor allem in Ostdeutschland gibt es solche Datensammlungen traditionell seit Jahren, auch in Bayern sind Krebsregister aufgebaut, im Westen klaffen aber noch große Lücken.

Der Aufbau der Krebsregister dauert jedoch noch einige Jahre. Ende vergangenen Jahres gab es eine Einigung zur Finanzierung des Aufbaus für acht Millionen Euro. Die Deutsche Krebshilfe übernimmt 90 Prozent der Kosten, die Länder 800.000 Euro. Schon bislang hatten solche Datensammlungen Erkenntnisse gebracht. So etwa, dass nicht bei jeder Brustkrebsoperation alle Lymphknoten im Achselbereich entfernt werden müssen. 

 

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.