Bundestag beschließt Reform der Hebammenausbildung
Hebammen in Deutschland sollen künftig in einem dualen Studium ausgebildet werden. Das hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Der duale Weg soll ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung verbinden. Mit dieser Ausbildungsreform soll zugleich fristgemäß die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden.
Wesentliche Inhalte des Hebammenreformgesetzes („Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch", Hebammenreformgesetz, HebRefG):
Das duale Hebammenstudium dauert mindestens sechs und höchstens acht Semester.
Es schließt mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung ab. Der Abschluss ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen.
Das Studium hat einen hohen Praxisanteil. Praxiseinsätze finden im Krankenhaus und im ambulanten Bereich (zum Beispiel bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus) statt.
Die Mindestgesamtstudienzeit beträgt 4.600 Stunden. Davon entfallen jeweils mindestens 2.200 Stunden auf den berufspraktischen Teil und auf die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen.
Die Studierenden erhalten für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung.
Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung beziehungsweise eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf.
Zudem regelt der Gesetzentwurf, dass die Kranken- und Pflegekassen künftig die Reisekosten für pflegebedürftige Menschen übernehmen, wenn sie den pflegenden Angehörigen zu einer stationären medizinischen Rehabilitation begleiten.
Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Das Gesetz soll Anfang Januar 2020 in Kraft treten.