Bundesversammlung: die Entscheidungen

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Approbationsordnung, Flüchtlingsbehandlung, Bachelor-DH und die GOÄ-Novelle - das waren die Hauptthemen der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer in Hamburg. Lesen Sie die Hauptbeschlüsse hier!

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel appellierte in seiner Eröffnungsrede am 30. Oktober an die Delegierten, die gewachsenen und gelebten Strukturen der Selbstverwaltung zu verteidigen. Dazu müsse die Zahnärzteschaft wie bisher ihre Kernaufgaben gewissenhaft wahrnehmen und sich darüber hinaus auf zukünftige Entwicklungen vorbereiten. Engel: "Es geht dabei insbesondere um die Diskussion um Mindestdauer und Mindeststandards der zahnmedizinischen Ausbildung, das Verhältnis zu sogenannten Heilhilfsberufen inklusive Substitution, sowie die Überprüfung von Berufszugangs- und Berufsausübungsregeln im angeblichen Interesse an mehr Wettbewerb."

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Den starken Einsatz der Zahnärzte bei der Behandlung und Betreuung der Flüchtlinge lobte die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz. Mit Blick auf die bislang unklaren rechtlichen Regelungen auf Länderebene und den daraus wachsenden Problemen hob auch sie die Notwendigkeit hervor,  auf Basis des Asylbeschleunigungsgesetzes klare Leistungsbeschreibungen zu erstellen.

Schritt für Schritt in die falsche Richtung?

Den Vorwurf, dass die Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung von der Politik auf die lange Bank geschoben wird, wies sie zurück: "Wir wollen Schritt für Schritt verlässliche Veränderungen schaffen." Als Erstes sei geplant, Modellstudiengänge zu schaffen, dann gehe es an die Gesamtreform. Eine Vorgehensweise, die Prof. Bärbel-Nieke, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), übrigens später stark kritisierte, da gerade die Approbationsordnung Grundlage wie Voraussetzung für einheitliche Modellstudiengänge schaffe - nicht umgekehrt.

Von der wirtschaftlichen Entwicklung abgeschnitten

Was die GOZ betrifft, war eine Überarbeitung nach 24 Jahren laut Engel zwar dringend nötig, dennoch bleibe die Zahnärzteschaft bei der Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen insgesamt von der wirtschaftlichen Entwicklung abgeschnitten. Engel: "Daran korrigiert auch der ausgewiesene Honorarzuwachs nichts. "Denn das Hauptproblem der Novellierung war und ist, dass der GOZ-Punktwert nicht an die Kostenentwicklung angepasst wurde. Mit einer Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der zahnärztlichen Vergütung kann es gelingen, dass der Punktwert die ihm zugewiesene Funktion erfüllt."

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