BZÄK: „Eine Novelle ist dringend notwendig!“
Im Deutschen Bundestag fand am gestern auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Anpassung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte statt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützt den auf eine Novellierung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte gerichteten Antrag der Fraktion der CDU/CSU.
Eine Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte sei dringend notwendig. Die GOZ sei fachlich wie betriebswirtschaftlich völlig veraltet und als Abrechnungsgrundlage für eine moderne Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nicht mehr beziehungsweise nur noch bedingt geeignet, erklärte die BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer, die den Abgeordneten als Sachverständige für Fragen zur Verfügung stand.
Mittlerweile gibt es über 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben sind!
In ihren Ausführungen legte sie unter anderem dar: „Viele 1988 fachlich korrekte Leistungen werden heute als fachlich überholt nicht mehr erbracht. Manche Leistungen haben ihr Gesicht völlig verändert. Und inzwischen gibt es über 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben sind.“ Damit diene eine Novellierung der GOZ auch den Patientinnen und Patienten. Hinzu komme aber auch die wirtschaftliche Lage der Zahnarztpraxen: „Ausnahmslos alles ist teurer geworden – außer die (GOZ)-Leistungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Entfernung eines Weisheitszahnes kostet heute genau so viel wie vor 30 Jahren. Ein wöchentlich erscheinendes Politikmagazin kostete 1988 umgerechnet 2,30 Euro, heute 4,99 Euro. Ein Preisanstieg über 100 Prozent.“ Ermler wies darauf hin, dass nicht nur die fachlichen Leistungen angepasst werden müssten, ebenso wichtig sei eine Dynamisierung des Punktwertes.
Eine vollständige Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer finden Sie hier.