Check24 ist kein unabhängiges Portal
Das Internet-Vergleichsportal Check24 muss sich den Nutzern gegenüber deutlicher als Versicherungsmakler zu erkennen geben, entschied jetzt das Landgericht München. Das Gericht gab damit einer Klage des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) statt.
Der Verband hatte unlauteren Wettbewerb gesehen und moniert, dass das Portal bei seinem Internetauftritt nicht ausreichend darauf hinweise, als Versicherungsmakler zu fungieren und dabei verschleiere, dass es als Unternehmen auch mit der Vermittlung von Abschlüssen sein Geld verdient.
Die Richter sahen dies genauso. Die Informationen müssten dem Kunden "so präsentiert werden, dass er nicht erst danach suchen muss", entschieden sie. Laut Gesetz (§ 11 Versicherungsvermittlungsverordnung) müssen die vorgeschriebenen Informationen dem Besucher der Internetseite beim ersten Geschäftskontakt mitgeteilt werden.
"Portal verletzt Beratungspflicht"
Zudem rügten die Richter, dass das Portal in einzelnen Fällen, die der Kläger anführte, seiner Beratungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. So sei vom Portalbetreiber singulär etwa zum Haftpflichtschutz für ehrenamtliche Tätigkeiten nicht beraten worden. Dies widerspreche dem Versicherungsvertragsgesetz.
Landgericht München I,Urteil vom 13. Juli 2016Az.: 37 O 15268/15