Darf man Gesundheitsdaten zu Werbezwecken nutzen?
Aggregierte Daten zur Online-, App- und Smart-TV-Nutzung aber auch Kreditkartenzahlungen oder Gewinnspielteilnahmen von Verbrauchern sind heiß begehrt, um passgenaue Werbung an den Mann oder die Frau zu bringen. Die Plattformen netzpolitik.org und The Markup hatten vor Kurzem anhand einer auf dem Datenmarktplatz Xandr gefundene Datei geschildert, wie feingranular die Zielgruppensegmentierung ist. Vor allem umfassten die mehr als 650.000 nachgewiesenen Kategorien dutzende Gesundheitsdaten (zm berichtete).
Was bisher kaum bekannt war: Davon sind nicht nur Millionen Deutsche betroffen, sondern es sind auch zahlreiche deutsche Firmen an diesem Geschäft beteiligt. „Sieben deutschen Datenhändler haben ihre Zielgruppen bei Xandr feilgeboten, darunter Tochterunternehmen der Milliardenkonzerne Deutsche Telekom und ProSiebenSat1“, schreibt netzpolitik.org. Zudem seien zahlreiche weitere deutsche Firmen und Websites als Datenquellen erkennbar.
Als Reaktion auf die Recherche stellten die Datenschutzbehörden in Berlin, Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg in Aussicht, die Branche und die in den Berichten genannten Unternehmen genau prüfen zu wollen.
Einwilligung in Datenverarbeitung ist womöglich ungültig
Es sei fraglich, ob die Verarbeitung derart detaillierter wie sensibler Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zulässig sei und ob die betreffenden Unternehmen eine wirksame Einwilligung bei den Betroffenen eingeholt hätten. Aufgrund der Komplexität der Vorgänge werde diese Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen, hieß es von den Behörden.
In der Zwischenzeit raten die Datenschützer den Menschen, von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen. Wie sich dieses Recht ganz konkret einfordern lässt, beschreibt das Portal netzpolitik.org für alle in der Datei enthaltenden Datenhändler in einem ausführlichen Tutorial.