Zehn Jahre Patientenrechtegesetz

„Das Ziel ist noch nicht erreicht“

pr
Zum Jubiläum des Patientenrechtegesetzes forderten Verbände Nachbesserungen bei den Rechten. Und der Bundesgesundheitsminister kündigte Eckpunkte an.

Die Verbände forderten, dass die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Stärkung der Patientenrechte jetzt in Angriff genommen und das Patientenrechtegesetz nachgebessert werden. Ziel müsse es sein, ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht zu schaffen und so insgesamt das Arzt-Patienten-Verhältnis zu stärken, betonten sie. Sie verwiesen auf verschiedene Vorschläge des AOK-Bundesverbandes, des Sozialverbands Deutschland (SoVD), der Medizinrechtsanwälte e. V und der BAG SELBSTHILFE, wie die Forderungen umgesetzt werden könnten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte, dass das Gesetz den Interessen von Patientinnen und Patienten mehr Gesicht verliehen habe. Er kündigte an, das Gesetz weiterzuentwickeln und in Kürze Eckpunkte dafür vorzulegen. Weitere Details gab der Minister jedoch nicht an. Die Novellierung war bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Lauterbach: „Es ist unser Ziel, die Rolle des mündigen Patienten weiter zu stärken und sicherzustellen, dass auch im Falle eines Behandlungsfehlers der Patient optimal unterstützt wird.“

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, sprach sich dafür aus, Transparenz und Rechtssicherheit für bereits bestehende Rechte herzustellen und Vollzugsdefizite in der Praxis abzubauen. Die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte scheitere aktuell zu oft an schwer zu überwindenden rechtlichen Hürden, sagte er. Insbesondere im Fall von Behandlungsfehlern sollte die Bundesregierung bald tätig werden. Die Reduzierung des Beweismaßes bei Behandlungsfehlern könne hier ein erster wichtiger Schritt sein.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sprach sich in dem Zusammenhang dafür aus, den Unterstützungsanspruch durch die Krankenkasse bei Behandlungsfehlern auch auf schadhafte Medizinprodukte zu beziehen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes 2013 würden Versicherte bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verpflichtend von ihrer Krankenkasse unterstützt, beispielsweise bei nicht fachgerecht eingesetzten Herzschrittmachern oder künstlichen Gelenken. Wenn aber das Medizinprodukt selbst fehlerhaft sei, gebe es kein Recht auf Unterstützung durch die Krankenkasse. Das sollte schnell korrigiert werden, forderte er.

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