Repräsentative Bitkom-Umfrage

„Datenschutz ist Digitalisierungsbremse Nummer eins!“

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Politik
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zwei Drittel der Unternehmen haben seitdem Innovationsprojekte wegen Datenschutzvorgaben oder Unsicherheiten gestoppt.

Mehr als zwei Drittel der Betriebe in Deutschland fühlen sich vom Datenschutz ausgebremst. 70 Prozent haben bereits mindestens einmal Pläne für Innovationen aufgrund von Datenschutzvorgaben oder Unsicherheiten bei der Anwendung des geltenden Rechts gestoppt. Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 61 Prozent. Das zeigt eine repräsentativen Befragung von 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Aktuell sagen – wie im Vorjahr – 17 Prozent, dass sie einmal auf Innovationspläne verzichtet haben. Bei 35 Prozent war das dagegen bereits mehrfach der Fall (2024: 27 Prozent) und bei 18 Prozent sogar häufig (2024: 17 Prozent).

„Der Datenschutz hat sich in Deutschland zur Digitalisierungsbremse Nummer eins entwickelt. Durch die hohe Komplexität sowie die Vielzahl von Aufsichtsbehörden und deren unterschiedliche Auslegung des Datenschutzes sind Unternehmen verunsichert und verzichten zu häufig auf datengetriebene digitale Innovationen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Wanted: ein hohes Datenschutzniveau und pragmatische Regeln

Er fordert: „Damit Deutschland und Europa bei Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz oder digitalen Plattformen international in der Spitze dabei sein können, brauchen wir einen neuen Ansatz im Datenschutz: ein hohes Datenschutzniveau für wirklich schützenswerte Daten und pragmatische, innovationsfreundliche Regeln für alle anderen Daten.“

Neue Pläne der EU-Kommission, bei der DSGVO die Freistellung von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten auf größere Unternehmen auszuweiten, reichen nach Ansicht des Bitkom nicht aus.

„Notwendig wären umfassendere Entlastungen bei Dokumentations- und Berichtspflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung technologischer Entwicklungen, etwa bei Künstlicher Intelligenz“, so Wintergerst. So führten vielfach redundante Berichtspflichten – etwa durch DSGVO, den AI Act oder den Data Act – zu erheblichem bürokratischem Aufwand, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.  

Die velen redundanten Berichtspflichten erhöhen den Aufwand

Der hohe Dokumentationsaufwand, wie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder Datenschutz-Folgenabschätzungen, binde Ressourcen, die für die Innovationen dringend gebraucht würden.

„Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesdatenschutzbeauftragten bietet die Chance für die dringend notwendige, bundesweit einheitliche Auslegung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Damit kann es uns gelingen, den Datenschutz stärker an realen Gefahren als an theoretischen Risiken zu orientieren und bei Abwägungen nicht allein den Datenschutz, sondern auch den Verlust von individuellen und gesellschaftlichen Mehrwerten durch Datennutzung zu berücksichtigen“, betont Wintergerst.

Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 10 bis KW 16 2025 statt. Die Umfrage ist repräsentativ.

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