Vertreterversammlung der KZBV

Dauerthema Digitalisierung

Dana Nela Heidner
Auf der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) widmete sich der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer in seiner Rede dem Dauerthema Digitalisierung, insbesondere dem neuen Digitale-Versorgung-Gesetz, kurz DVG.

Erst vergangene Woche war das DVG im Bundestag verabschiedet worden. Dabei hat es die KZBV laut Pochhammer in einigen Bereichen geschafft, Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf zu erwirken – in anderen Bereichen jedoch nicht. So sei es unter anderem gelungen, dass auch im zahnärztlichen Bereich Telekonsile erbracht und über BEMA-Positionen abgerechnet werden können.

Eingriffe in die Therapiefreiheit sind den Kassen untersagt

Der Gesetzgeber habe zudem klargestellt, dass den Krankenkassen, wenn es um die Förderung von Versorgungsinnovationen geht, Eingriffe in die Therapiefreiheit ebenso untersagt sind wie eine Beschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten.

In einem anderen Bereich sei man jedoch auf taube Ohren gestoßen: So seien für Praxen und IT-Dienstleister die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit richtigerweise hoch, während über den GKV-Spitzenverband nun massenhaft  Versichertendaten für Forschungszwecke gesammelt würden.

Eine Software soll den Konnektor ersetzen

In Sachen Telematik habe die KZBV in der Hoffnung, dass die meisten restlichen Praxen - der Ausstattungsgrad liegt bei über 90 Prozent - bis Jahresende ausgestattet werden können, ihr Möglichstes getan, die Pauschalabsenkung des Konnektors für dieses Jahr zu verhindern und eine Änderung frühestens zum ersten Quartal kommenden Jahres zu akzeptieren.

Pochhammer: „Die gematik plant, den Konnektor wieder abzuschaffen und durch eine Software-Lösung zu ersetzen. Das heißt, dass nach Ablauf der Laufzeit der Konnektoren erneut Kosten und Aufwand im Praxisbetrieb entstehen werden.“ Das sei nicht mehr so lang hin, schließlich, so betonte Pochhammer, laufen die ersten Konnektoren bereits 2022 ab. 

Ein Schaufensterprojekt der gematik sei die ePA, so Pochhammer: „Bis zum 1. Januar 2021 müssen alle Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung stellen. Es ist schon jetzt klar, dass diese Frist nicht zu halten sein wird. Bisher sind keine ePA-fähigen Konnektoren in Sicht und auch die Ankündigung der gematik, die Konnektoren spätestens 2022 abzuschaffen, wird eine Investitionsbereitschaft der Industrie in den Konnektor nicht gerade fördern.” 

Der Schwarze Peter sollte mal wieder an die (Zahn-)Ärzte gehen

Noch vor zwei Monaten habe es von Seiten der gematik tatsächlich geheißen, fehlende Finanzierungsvereinbarungen und die verhaltene Nachfrage der Ärzte seien verantwortlich für die zögerliche Entwicklung von Komponenten durch die Industrie. 

Die echte Frage für die Praxen sei indes, wie mit dem GKV-Spitzenverband Pauschalen vereinbart werden sollen, wenn die Industrie noch nicht einmal begonnen hat, die Technik zu entwickeln. Bei der ePA, so Pochhammer weiter, werden die Krankenkassen sicher versuchen, ihre Systeme fristgerecht zum 1. Januar 2021 bereitzustellen, um Sanktionen zu vermeiden.

Damit habe jeder Patient zwar eine ePA – die aber könne von den Ärzten und Zahnärzten nicht mit Daten gefüllt werden: „Konnektoren und ePA-Module werden in den Praxisverwaltungssystemen frühestens im ersten Halbjahr 2021 verfügbar sein. Damit ist heute schon klar, dass eine flächendeckende Ausstattung der Praxen bis zum 30. Juni 2021 völlig unmöglich ist.” Was jedoch heute bereits vorhanden sei, ist das DVG, das ab dem 1. Juli desselben Jahres einen einprozentigen Honorarabzug vorsieht, wenn eine Praxis die ePA nicht unterstützt. 

Trotz alledem, betonte Pochhammer, begrüße und unterstütze die KZBV die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Jedoch müsse diese auch nutzbar sein. Der Gesetzgeber und auch die gematik sollten diesen Aspekt nicht aus den Augen verlieren. 

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