Der Deutsche Ärztetag in Bildern
Der Beschluss im Wortlaut:
Die Basis des ärztlichen Handelns ist die ärztliche Ethik auf der Grundlage des Genfer Gelöbnisses. Ärztliche Selbstverwaltung ist Ausdruck ärztlicher Freiberuflichkeit. Einschnitte in die Selbstverwaltung sind deshalb immer auch Einflussnahmen auf die freiheitliche Berufsausübung. Der 122. Deutsche Ärztetag 2019 fordert die Bundesregierung auf, die in ihrem Koalitionsvertrag festgeschriebene Stärkung der Freiberuflichkeit zur Richtschnur ihres politischen Handelns zu machen. Dirigistische Eingriffe, wie die Neuregelungen zu Mindestsprechstundenzeiten und offenen Sprechstunden im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), lassen vor allem junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung absehen und verkehren die Ziele des Gesetzes in ihr Gegenteil. Direktiven, wie die zur Verstaatlichung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik), drängen diejenigen an den Rand, die tagtäglich mit digitalen Anwendungen arbeiten. Auch die angestrebte ministerielle Einflussnahme auf die Gestaltung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nichts anderes als Staatsbürokratismus. Dieser schwächt die Arbeit der Selbstverwaltung und stellt die wissenschaftliche Evidenz als wesentliche Grundlage einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung sowie des Patientenschutzes infrage. Einflussnahmen auf die Arbeit der Selbstverwaltung sowie auf die individuelle Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten sind kontraproduktiv und inakzeptabel.
Die vollständige Mitteilung über den Beschluss finden Sie hier .