Die Positionen des GKV-Spitzenverbandes

ck/pm
Der GKV-Spitzenverband hat ein Zukunftsmodell für die gesetzliche Krankenversicherung entworfen. Tenor: Die Versorgung muss sich viel stärker am Patientennutzen orientieren.

"Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung braucht keinen Vergleich mit anderen Gesundheitssystemen der Welt zu scheuen. Damit dies in Zukunft so bleibt, muss sie sich verändern und weiterentwickeln", heißt es in dem Papier.

"Die konkrete gesundheitliche Versorgung muss sich zukünftig viel stärker an dem Nutzen für die Patienten messen lassen“, fasst Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, die Positionen zusammen. Das Arzneimittelmarktgesetz (Amnog) habe gezeigt, dass der Zusatznutzen für Patienten tatsächlich in den Mittelpunkt gerückt werden kann: "Von Nutzenbewertungen bei riskanten Medizinprodukten bis zur Möglichkeit einzelner Qualitätsverträge zwischen Kassen und Kliniken reicht die Aufgabenliste für die neue Bundesregierung.“

Die vier Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung seien die Garanten für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem und müssten deshalb als Leitplanken für Reformen in der nächsten Legislaturperiode verstanden werden:

  • die am medizinischen Bedarf orientierte gesundheitliche Versorgung,

  • das Solidaritätsprinzip,

  • das Sachleistungsprinzip und

  • die Steuerung durch Selbstverwaltung.

Hinzu komme das vom Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsgebot, demzufolge die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.

Der Verband macht sich in seinem Papier für die Selbstverwaltung als "Grundprinzip der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung" stark. Sie sei kein kompliziertes bürokratisches Verfahren, sondern bedeute, dass die Betroffenen ihre Anliegen selbst in die Hand nehmen.

In Deutschland entscheide weder der Staat noch bestimmten marktwirtschaftliche Interessen darüber, welche Leistungen zum Katalog der GKV gehören beziehungsweise gestrichen werden. "Vielmehr kommen in der sogenannten gemeinsamen Selbstverwaltung Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen, der Zahn/-Ärzteschaft und der Krankenhäuser beispielsweise im Gemeinsamen Bundesausschuss zusammen, um die notwendigen Entscheidungen nach Beratungen mit den Patientenvertretern zu treffen oder Vereinbarungen zu schließen."

So werde die hohe Versorgungsqualität in Deutschland sichergestellt. Weder ein staatliches noch ein rein marktwirtschaftliches Gesundheitssystem könnten eine vergleichbare hochwertige und bezahlbare Versorgung leisten.

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