Diese Kassen bezuschussen die PZR!
Das Ergebnis der Umfrage: Viele Krankenkassen gewähren teilweise erhebliche Zuschüsse pro Jahr oder Termin in der Praxis. Ein Großteil gibt einen Zuschuss unabhängig davon, in welcher Zahnarztpraxis die PZR durchgeführt wird.
Einige Angebote von Kassen basieren allerdings auf sogenannten Selektivverträgen: In diesen Fällen erhalten Versicherte den Zuschuss nur dann, wenn ihre Zahnärztin oder ihr Zahnarzt mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Falls nicht, müssen Patienten für die Bezuschussung eine von der Krankenkasse vorgegebene Praxis aufsuchen oder auf den Zuschuss verzichten. Solche Einschränkungen der freien Zahnarztwahl bewertet die KZBV kritisch.
Die PZR ist keine regelhafte Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, wird von der KZBV jedoch grundsätzlich für jeden Patienten als Präventionsleistung empfohlen.
Welche Kassen bezuschussen die PZR? Eine Übersicht!
Zur Umfrage: Gefragt wurde, wie sich die konkrete Leistung der jeweiligen Kasse im Zusammenhang mit einer PZR gestaltet, ob es Absprachen mit KZVen gibt und ob der Zahnarzt frei nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen kann. Die Angaben beruhen auf freiwilligen Selbstauskünften der Krankenkassen, die sich an der Umfrage beteiligt haben.