G-BA-Beschluss zur stationären Notfallversorgung

DKG schlägt Alarm

pr/pm
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein dreistufiges System zur stationären Notfallversorgung beschlossen. Demnach sollen zahlreiche Kliniken keine Zuschläge mehr erhalten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schlägt jetzt Alarm und hat sich an Abgeordnete gewandt.

Der Beschluss des G-BA vom 19. April war - gegen das Votum der DKG – mit den Stimmen des GKV-Spitzenverbandes und der Unparteiischen im G-BA gefallen. Nach dem Beschluss sollen zahlreiche Kliniken keine Zuschläge mehr erhalten.

Die DKG hat sich in einem Brief an die Abgeordneten von Union und SPD im Bundestags-Gesundheitsausschuss gewandt. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet (16.5.), fordert sie eine gesetzliche Änderung zur Abwendung von Kürzungen von rund 600 Kliniken in den Regionen. Sie appelliert daran, von den Vorgaben zur Festlegung von Abschlägen Abstand zu nehmen. Es gebe gute Gründe, dass die Anforderungen des G-BA-Notfallstufenkonzeptes mit Mehrkosten für die Krankenhäuser verbunden sei.

Für den G-BA-Vorsitzenden Prof. Josef Hecken steht nach dem Beschluss fest: „Die beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind nun die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können, die den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen berücksichtigen. Das macht die Finanzierung zielgenauer und gerechter als bisher, gleichzeitig werden qualitätssichernde Standards für Notfallstrukturen gesetzt.“

Laut dem Beschluss sind drei Stufen vorgesehen:

Basisnotfallversorgung – Stufe 1

erweiterte Notfallversorgung – Stufe 2

umfassende Notfallversorgung- – Stufe 3

Auf dieser Basis sollen die für die Krankenhausvergütung zuständigen Vertragspartner – die DKG, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung – Zu- und Abschläge für die Teilnahme oder Nichtteilnahme an dem gestuften System von Notfallstrukturen vereinbaren.

Mindestens Chirurgie und Inneres

Für jede Stufe sind spezifische Vorgaben festgelegt. So muss ein Krankenhaus für die Zuordnung in die Basisnotfallversorgung (Stufe 1) mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie sowie Innere Medizin am Standort verfügen.

Die Aufnahme von Notfällen erfolgt überwiegend in einer Zentralen Notaufnahme. Dort wird auf Grundlage eines strukturierten Systems über die Priorität der Behandlung entschieden. Der Notfallpatient wird spätestens zehn Minuten nach der Aufnahme darüber informiert. Ferner muss gewährleistet sein, dass die Betreuung durch einen Facharzt – bei Bedarf auch durch einen Anästhesisten – innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar ist. Weiterhin muss eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten vorhanden sein.

Beschluss des Deutschen Ärztetages

Auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Mai in Erfurt war die Notfallversorgung ein Schwerpunktthema. Im Vorfeld hatte Ärztepräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery dazu aufgerufen, den Streit darüber beizulegen und auf ein vernünftiges Miteinander hinzuwirken. Die Delegierten forderten in einem Beschluss eine umfassende Neuausrichtung der vielerorts völlig überlasteten Notfallaufnahmen in Deutschland. Notwendig seien unter anderem mehr Personal, eine bessere Vernetzung der Versorgungsbereiche sowie deren sektorenübergreifende und extrabudgetäre Finanzierung. Außerdem müsse die Bevölkerung besser über die Versorgungsstrukturen in der Notfallversorgung sowie über deren Nutzung aufgeklärt werden.

Kritisch äußerte sich der Ärztetag zu dem Konzept des Gemeinsamen Bundesausschusses. Weder würden in dem Konzept regionale Besonderheiten berücksichtigt, noch die komplexen Wechselwirkungen über Schnittstellen und Sektorengrenzen hinweg. Der Ärztetag forderte eine Wiederaufnahme des Beratungsprozesses „unter Einbeziehung der medizinischen Akteure“. Bis dahin sollte der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses ausgesetzt werden.

Neben den Mindeststandards für die Basisnotfallversorgung definiert der G-BA auch Anforderungen an die Stufen 2 und 3. Diese definieren sich nach der Anzahl der Fachabteilungen, der Anzahl und Qualifikation von Fachpersonal, der Kapazität zur Versorgung von Intensivpatienten und der medizinisch-technischen Ausstattung.

Fast zwei Drittel der Krankenhäuser erhalten Zuschläge

Der G-BA nennt in seinem Beschluss auch konkrete Zahlen. Von den jetzigen 1.748 allgemeinen Krankenhäusern werden etwa 1.120, also etwa 64 Prozent, Zuschläge erhalten. Die 36 Prozent der Häuser, die keinen Zuschlag erhalten, haben ganz überwiegend auch in der Vergangenheit keine Notfallversorgung erbracht: Auf diese 36 Prozent der Krankenhäuser entfallen nur rund fünf Prozent der im letzten Jahr behandelten Notfälle.

Um die stationäre Notfallversorgung auch in strukturschwachen Regionen zu stärken, werden alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für den Erhalt von Sicherstellungszuschlägen erfüllen, mindestens als Basisnotfallversorgungskrankenhäuser eingestuft. Sicherstellungszuschläge dienen dazu, in strukturschwachen Regionen eine stationäre Basisversorgung aufrechtzuerhalten.

Heftige Kritik und offene Fragen

Im Plenum des G-BA waren bei der Abstimmung noch zahlreiche Streitpunkte und offene Fragen benannt worden. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete (20.4.2018), ging es um Punkte wie: Wie schnell muss ein Facharzt bei der Notfallaufnahme in einem Krankenhaus der Stufe 1 zur Verfügung stehen? Werden Belegärzte mit einbezogen? Wie soll die Kooperation mit den örtlichen KVen erfolgen?

Heftige Kritik kam nach dem Beschluss von Seiten der DKG. So erklärte deren Präsident, Dr. Gerald Gaß, die gesetzlichen Krankenkassen hätten den Auftrag an den G-BA zum Anlass genommen, über die Mehrheitsverhältnisse im G-BA teilweise überzogene Anforderungen an die Kliniken durchzusetzen.

Kritik kam auch vom Marburger Bund: „Ein Kernproblem des Beschlusses ist, dass Kapazitäten der stationären Notfallversorgung infrage gestellt werden, ohne dass an anderer Stelle ausreichend Möglichkeiten bestehen, diese Lücken zu schließen,“ führte der Vorsitzende Dr. Rudolf Henke an. Er monierte vor allem die mangelnden Folgeabschätzungen: „Wir haben in vielen Krankenhäusern erhebliche Personalnöte und im ambulanten Bereich noch längst nicht die notwendigen vernetzten Strukturen, um zusätzliche Patienten auffangen zu können, die anderswo nicht mehr notfallmedizinisch behandelt werden sollen.“

Zum Hintergrund

Der Beschluss im G-BA geht zurück auf einen Auftrag im Krankenhausstrukturgesetz von 2016. Demnach sollte die bisherige defizitäre Notfallversorgung durch Vergütungszuschläge auf einem qualitativ hohen Niveau gewährleistet werden. Gemäß § 136c Absatz 4 SGB V hatte der G-BA ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern, einschließlich einer Stufe für die Nichtteilnahme an der Notfallversorgung, zu beschließen.

Die Zahlen in dem G-BA-Beschluss basieren auf einer durch das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) durchgeführten Befragung von Krankenhäusern, ergänzenden Sekundäranalysen sowie detaillierten Einschätzungen der Länder zu den möglichen Auswirkungen des Notfallstufensystems.

Lob kam hingegen etwa vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Es ist richtig, Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen zu stellen und mit Zu- und Abschlägen entsprechende finanzielle Anreize zu setzen,“ kommentierte er.

Druck bei der ambulanten Notfallversorgung

Auch bei der ambulanten Notfallversorgung geraten die Krankenhäuser verstärkt unter Druck. Im Auftrag der KBV hat das RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung ein Gutachten erstellt, das den tatsächlichen Bedarf an Notfall-Versorgungszentren im Land darlegt. Die KBV präsentierte das Gutachten im zeitlichen Umfeld zum G-BA-Beschluss. Die Gutachter gehen davon aus, dass jeder Einwohner bundesweit einen Anfahrtsweg von maximal 30 Minuten bis zur nächsten Notfallpraxis haben sollte. Dazu wären 736 Standorte mit Portalpraxen nötig.

Portalpraxen sind der erste Anlaufpunkt, an dem Patienten am Krankenhaus direkt in die Notaufnahmen oder an den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst vermittelt werden. Sie werden gemeinsam von Kliniken und der KV betrieben. Derzeit nehmen 1.456 Kliniken an der Notfallversorgung teil.

„Diese Zahlen des Gutachtens verdeutlichen, dass wir nicht an jeder Klinik eine Portalpraxis brauchen“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin. Dennoch sei es „absolut sinnvoll, KV-Bereitschaftspraxen an Kliniken anzudocken“, wie es in vielen Landesteilen längst „gelebte Versorgung“ sei.

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass die Sicherstellung der Notfallversorgung den Vertragsärzten und den Krankenhäusern gemeinsam anvertraut werden soll. Auch der Sachverständigenrat hatte dazu im letzten Herbst bereits Vorschläge unterbreitet. Sein Gesamtgutachten dazu wird im Juli erwartet.

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