Medizin

Down-Syndrom: Umstrittener Bluttest in über 30 Ländern verfügbar

ck/dpa
Nachrichten
Ein in diesem Jahr eingeführter Bluttest auf das Down-Syndrom erhitzt die Gemüter. Kritiker halten den Test weiter für illegal.

Diese Frage beschäftigt viele Schwangere: Was ist, wenn mein Kind behindert ist - will ich es trotzdem auf die Welt bringen oder ist in diesem Fall eine Abtreibung gerechtfertigt? Der Trisomie-21-Bluttest der Konstanzer Firma Lifecodexx hat die Debatte darüber noch einmal stark angeheizt.

Denn der umstrittene Test - seit rund vier Monaten auf dem Markt und inzwischen in über 30 Ländern in Europa, Asien und im Nahen Osten verfügbar - kann das Down-Syndrom beim Ungeborenen bereits im Mutterleib einfach nachweisen. 

Hüppe: Test dient der Selektion

Mithilfe einer Blutprobe der Schwangeren wird eine Trisomie 21 relativ zuverlässig ausgeschlossen oder bestätigt. Kritiker wie der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, sehen darin eine Methode zur Diskriminierung von Menschen mit Down-Syndrom. "Man kann darum herumreden wie man will, letztlich dient der Test der Selektion", sagt Hüppe.

Die heutige Praxis von Pränataldiagnostik und Abtreibung bei auffälligem Befund zeichne das Bild einer Gesellschaft, die die Geburt eines Menschen mit Behinderung als vermeidbaren Schaden ansieht. "Ganz nach dem Motto: "Das hätte man doch vorher wissen können."" 

Lifecodexx: Test reduziert invasive Diagnostik

Der Hersteller Lifecodexx weist diese Kritik zurück. Die Frauen müssten im Falle einer möglicherweise vorliegenden Trisomie 21 selbst entscheiden - davon sei aber losgelöst, wie sie zu der Information gekommen sind, sagt die Sprecherin des Unternehmens, Elke Decker. Der Test stelle keine Entscheidung für oder gegen ein Kind mit Trisomie 21 dar, sondern vielmehr für oder gegen eine invasive Diagnostik. 

Das hätten auch die ersten Ergebnisse gezeigt. Mehr als 1.000 Frauen haben den vorgeburtlichen Bluttest nach Angaben des Unternehmens bereits genutzt, bei 97 Prozent habe der Test keinen Hinweis auf das Down-Syndrom ergeben. "Die Frauen, die entlastet wurden, machen hinterher keine Fruchtwasseruntersuchung, davon gehen wir aus. Wir reduzieren damit die Zahl der nicht notwendigen invasiven Punktionen", sagt Decker. 

Zugänglich sei der Test ausschließlich Frauen, die sich in der 12. Schwangerschaftswoche oder darüber befinden und die ein erhöhtes Risiko für Trisomie 21 beim ungeborenen Kind tragen. Bislang umfasst der Test nur diese Form der Trisomie, Anfang nächsten Jahres sollen auch die Trisomien 13 und 18 nachgewiesen werden können. Ein genaues Datum nennt das Unternehmen nicht. 

Menschen mit Trisomie 21 können wegen einer Chromosomenveränderung zum Beispiel Herzfehler oder Fehlbildungen im Darmbereich haben und langsamer lernen. An Trisomie 13 und 18, die mit sehr schweren Entwicklungsstörungen einhergehen, sterben viele Kinder bereits während der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensmonaten. 

Test beeinflusst die Bewertung von Behinderungen

Verbände wie die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) raten Frauen mit einem positiven Testergebnis beim Down-Syndrom dazu, den Befund noch einmal mit einer invasiven Pränataldiagnostik zu überprüfen. Die Sorge von Kritikern, dass die "risikolose Untersuchungsmethode missbräuchlich verwendet würde", fürchtet die GfH nicht. Das sei keinesfalls erwiesen, schreibt der Vorsitzende Klaus Zerres in einer Stellungnahme zu dem Bluttest. Er betont aber auch: "Die GfH verkennt nicht, dass durch die Entwicklung derartiger Untersuchungsverfahren die gesellschaftliche Bewertung von erkennbaren Behinderungen/Entwicklungsstörungen beeinflusst wird." 

Hüppe dagegen bezeichnet den Test als "illegal". Ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten habe ergeben, dass dieser nach dem Gendiagnostikgesetz nicht zulässig sei. "Er diskriminiert Menschen mit Down-Syndrom in der schlimmsten Form: in ihrem Recht auf Leben", sagt der Behindertenbeauftragte. "Er sucht ohne einen medizinischen Zweck wie zum Beispiel einer Gefahr für Mutter oder Kind gezielt nach einer bestimmten Abweichung im Erbgut." Er plädiert dafür, dass die zuständigen Landesbehörden den Test stoppen. 

Verbot ist nicht möglich

Genau das sei aber gar nicht möglich, sagt eine Sprecherin des baden-württembergischen Sozialministeriums. Da der Test ein Medizinprodukt und kein Arzneimittel sei, gebe es dafür auch kein besonderes Zulassungsverfahren. "Ein Verbot kommt nach wie vor nicht in Betracht, da das Medizinprodukt rechtskonform in Verkehr gebracht wurde."

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.