Legitimation des G-BA

Drei Gutachten, drei Ergebnisse

pr
Seit Monaten hat die FDP von der Bundesregierung die Herausgabe von drei Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gefordert. Sie sind seit kurzem veröffentlicht. Die FDP fordert jetzt eine offene und ehrliche Diskussion.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Dezember 2016 drei unabhängig voneinander zu erstellende Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es ging um die verfassungsrechtliche Legitimation des G-BA zum Erlass von Richtlinien und anderen normativen Entscheidungen.

Hintergrund waren in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthaltene Hinweise - sie gaben Anlass zu einer umfassenden Analyse der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen zu den Regelungsaufträgen des G-BA. Ist der G-BA möglicherweise für einige seiner Beschlüsse nicht ausreichend legitimiert? Das sollten die Rechtsexperten klären.

Den Inhalt der Gutachten, die insgesamt knapp 800 Seiten umfassen und die derzeit von der Fachwelt analysiert werden, sind seit kurzem auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht. Das BMG kommentiert die Veröffentlichung dort so: „Die erstellten Gutachten spiegeln die Bandbreite der in der Rechtswissenschaft vertretenen Positionen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA wider. Die Gutachter beleuchten die verfassungsrechtliche Legitimation aus unterschiedlichen Perspektiven und sind zu verschiedenen Ergebnissen gekommen. Vor diesem Hintergrund werden die in den Gutachten behandelten komplexen Fragestellungen und Vorschläge eingehend geprüft.“

Von ausreichend legitimiert bis zum dringendem Handlungsbedarf

Beauftragt wurden als Gutachter Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Universität Augsburg), Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Universität Regensburg) und Prof. Dr. Winfried Kluth (Universität Halle-Wittenberg). Sie kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, was die Legitimation des G-BA betrifft. Die Bandbreite reicht von ausreichender Legitimation (Kluth), dem Bedarf an moderaten Änderungen (Kingreen) bis hin zum dringendem Handlungsbedarf (Gassner).

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Eine Initiative um den FDP-Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Andrew Ullmann hatte monatelang nachgehakt, damit die Gutachten veröffentlicht werden.


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Warum die Veröffentlichung der drei Gutachten vom BMG so lange blockiert wurde, könne nur dasBMG selbst genau beantworten“, erklärte Ullmann weiter auf Nachfrage der zm.

"Hier hat Jens Spahn vermutlich den Politikstil von Angela Merkel übernommen!"

„Ich denke, dass Jens Spahn wohl einer unangenehmen öffentlichen Diskussion aus dem Weg gehen wollte und Angst vor dem Kontrollverlust hat. Immerhin sind zwei der drei Gutachten deutlich für eine wesentliche Reform des G-BA. Aber eine essentielle Diskussion sollte offen und ehrlich geführt und nicht ins Sommerloch verschleppt werden, damit es keinem auffällt. Hier hat Jens Spahn vermutlich doch den Politikstil von Angela Merkel übernommen."

"So unglaublich arrogant und missachtend uns Parlamentariern gegenüber"

Ullmann weiter: „Die Gutachten sind die Folge eines Fingerzeigs des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber. Darüber können und dürfen wir nicht hinwegsehen. Deshalb ist es auch so unglaublich arrogant und missachtend uns Parlamentariern gegenüber, dass das Gesundheitsministerium nicht den Weg der offenen Diskussion geht. Das BMG und Jens Spahn stehen derzeit für vieles, aber nicht für Transparenz. Die Gutachten wurden ja nicht veröffentlicht oder uns zugeleitet. Sie wurden unter Angabe eines fragwürdigen Datums - Dezember 2017 - auf der Website des BMG versteckt. Dabei haben die Dateien teilweise einen digitalen Bearbeitungsstempel vom Mai dieses Jahres. Deshalb ist nicht nur wichtig, dass wir die Gutachten jetzt haben, um in den konstruktiven Diskurs einzutreten; wichtig ist auch zu sehen, dass das BMG von Fairplay und gelebter Demokratie herzlich wenig hält."

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