Neues zum Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte

EBZ-Anbindung für gewerbliche Dentallabore kommt

sth
Praxis
„Elektronischer Datenaustausch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis (eLABZ)“ heißt die nächste Anwendung, die in das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) aufgenommen wird.

Die Anbindung an die TI soll für das Dentallabor freiwillig bleiben

Der digitale Austausch von Aufträgen und Rechnungen zwischen Zahnarztpraxen und gewerblichen Laboren soll zeitnah über das EBZ möglich sein, kündigten der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Verband deutscher Dentalsoftware-Unternehmen (VDDS) an.

„Der VDZI und der GKV-SV sollen demnach zeitnah Festlegungen zum Inhalt und Umfang der elektronisch auszutauschenden Daten sowie zu deren Übermittlung, insbesondere Übermittlungswege und Formate, definieren“, teilten die Organisationen mit. „Geregelt ist auch die Finanzierung der anstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten. Es ist dabei unbenommen, dass die Anbindung an die TI für das einzelne Dentallabor freiwillig bleibt.“

VDZI, VDDS und KZBV stehen für das Digitalisierungsprojekt im Austausch. Die Integration der gewerblichen Dentallabore durch eLABZ soll ab voraussichtlich Sommer 2024 erfolgen.

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